12.08.2021

Unendliche Geschichte um richtige Einstufung des Pflegegelds - AK Gmunden hilft verzweifelter Frau zum bereits vierten Mal

3.128 Beratungen zu arbeits- beziehungs­weise sozialrechtlichen Fragen hat das Rechts­team der AK Gmunden im ersten Halbjahr 2021 durchgeführt. Die Themen reichen von unzumutbaren Arbeits­bedingungen über falsche Abrechnungen bis zu ungerecht­fertigten Pflege­geld­einstufungen. Letzteres kann zu einer unendlichen Geschichte ausarten - wie ein Fall aus dem Bezirk Gmunden zeigt. „Das ist leider keine Ausnahme - wir müssen für viele Pflegebedürftige vor Gericht ziehen, um das ihnen zustehende Pflegegeld einzuklagen“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Pflegegeldstufe: PVA setzte es herab

Neben den zahlreichen Anfragen per Telefon und E-Mail kamen im ersten Halbjahr 2021 927 AK-Mitglieder mit ihren arbeits- und sozialrechtlichen Problemen zum persönlichen Beratungsgespräch. Und manche nicht zum ersten Mal. So wandte sich eine verzweifelte Arbeitnehmerin zum wiederholten Male um Hilfe an das Rechtsteam der AK Gmunden. Bereits 3 Mal hatte dieses die Frau hinsichtlich ungerechter Pflegegeldeinstufung vertreten. Erstmals 2016, weil die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) damals den Antrag der Betroffenen auf Pflegegeld abgelehnt hatte. Die AK Gmunden ging für die Frau erfolgreich vor das Arbeits- und Sozialgericht, der Arbeitnehmerin wurde Pflegegeld der Stufe 3 zugesprochen. Doch die Freude währte nicht lang. Schon Ende 2017 suchte die Frau erneut Rat, weil die PVA das Pflegegeld auf Stufe 1 herabsetzte. Erneut klagte die AK. Ergebnis: Das Pflegegeld der Stufe 3 wurde weiter gewährt.

Retourkutsche nach Antrag

Doch nur wenige Monate später folgte der nächste Akt des Pflegegeld-Dramas, denn die PVA hatte der unter einer sehr seltenen und schweren Augenkrankheit leidenden Frau das Pflegegeld vollständig entzogen. Abermals ging es vor Gericht, abermals sprach dieses der Arbeitnehmerin die Pflegestufe 3 zu. Zur zunehmend psychischen Belastung aufgrund der ständigen Unsicherheit hinsichtlich Pflegegeldeinstufung kam ein weiterer Schicksalsschlag hinzu. Die Frau erkrankte an Nierenkrebs, woraufhin ihr im Jänner 2021 eine Niere entfernt werden musste. Sie suchte daher um eine Erhöhung auf Pflegestufe 4 an. Die Folge: Die PVA lehnte nicht nur den Antrag ab, sondern setzte das Pflegegeld sogar auf Stufe 2 herab. Neuerlich leitete die AK Gmunden ein Gerichtsverfahren ein. Nun darf die schwerkranke Frau zumindest das Pflegegeld der Pflegestufe 3 behalten.

„Das ist nun der Zwischenstand einer unendlichen Geschichte. Doch der ständige Kampf um die richtige Pflegegeld-Einstufung ist eine enorme Belastung für unser Mitglied, die sich natürlich auch gesundheitlich auswirkt“, sagt AK Gmunden-Bezirksstellenleiter Dr. Martin Gamsjäger.

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AK-Gmunden-Bezirksstellenleiter Dr. Martin Gamsjäger
AK-Gmunden-Bezirksstellenleiter Dr. Martin Gamsjäger © Wolfgang Spitzbart, AK OÖ



Das ist leider keine Ausnahme - wir müssen für viele Pflegebedürftige vor Gericht ziehen, um das ihnen zustehende Pflegegeld einzuklagen.

Dr. Johann Kalliauer

AK-Präsident

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