Firma wollte begünstigt behinderten Arbeiter kündigen: Die AK Grieskirchen setzte das aufrechte Arbeitsverhältnis durch
Verzweifelt wandte sich ein Arbeiter aus dem Bezirk Grieskirchen an die AK. Er war bis zu diesem Zeitpunkt mehr als 13 Jahre als Arbeiter in einem Betrieb eingesetzt und sollte plötzlich während eines Sanierungsverfahrens der Firma gekündigt werden. Die AK half dem Mann, der den Status eines begünstigt behinderten Arbeitnehmers und somit einen erhöhten Kündigungsschutz hatte, das Arbeitsverhältnis aufrecht zu halten.
Sanierungsverfahren als Ausrede
Das Arbeitsverhältnis von begünstigt behinderten Beschäftigten kann nur gekündigt werden, wenn mindestens 4 Wochen Kündigungsfrist eingehalten werden und der Behindertenausschuss, der bei den Landesstellen des Sozialministeriumservice eingerichtet ist, zustimmt. Bei einem Arbeitnehmer aus dem Bezirk Grieskirchen wollte die Geschäftsführung diese Bestimmung allerdings umgehen. Die Firma befand sich zu diesem Zeitpunkt in einem Sanierungsverfahren und wollte das Arbeitsverhältnis mit der Begründung beenden, dass jener Bereich, in dem er eingesetzt war, geschlossen werden sollte. Gemeinsam mit der Kündigung legte das Unternehmen dem Mann auch noch ein Formular für die Austrittserklärung wegen Betriebsschließung vor.
Besonderer Kündigungsschutz missachtet
„Der Arbeitnehmer wandte sich an uns und erzählte, dass er diese Austrittserklärung aus Angst, woanders keine gleichwertige Arbeit mehr zu finden, nicht unterschrieben hat. Zudem meinte er, dass sein bisheriger Arbeitsbereich von der Betriebsschließung gar nicht betroffen sei. Es war gut, dass der Mann das Austrittsformular nicht unterschrieben hat. Denn die Firma hat sich bei der Kündigung nicht vorher die Zustimmung vom Sozialministeriumservice geholt, wie das bei begünstigt Behinderten verpflichtend ist“, sagt die Leiterin der AK-Bezirksstelle Grieskirchen, Mag.a Tanja Feßl. Die AK stellte deswegen in einem Schreiben an das Unternehmen klar, dass das Arbeitsverhältnis des Mannes weiterhin aufrecht sei.
Chef zog Kündigung zurück
In der Zwischenzeit stellte das Unternehmen einen Antrag auf Zustimmung zur Kündigung beim Sozialministeriumservice. Für die Verhandlung im Kündigungsverfahren übernahm die AK die Rechtsvertretung. Das Sozialministeriumservice sagte dem Betrieb eine Förderung für die Weiterbeschäftigung des Mannes zu. Am Ende zog der Arbeitgeber den Antrag auf Zustimmung zur Kündigung zurück und bot ein Arbeitsverhältnis in einem anderen Arbeitsbereich als zuvor an – zu sonst gleichen Konditionen. Der Mann stimmte diesem Angebot zu. Sein Arbeitsverhältnis ist demnach weiterhin bei der gleichen Firma aufrecht.
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