13.12.2024

Rehabilitationsgeld entzogen, weil er angeblich wieder arbeitsfähig war – AK zog für einen Metzger vor Gericht: Mit Erfolg!

Zweimal wurde einem Arbeitnehmer aus dem Bezirk Schärding in den vergangenen Jahren das Rehabilitationsgeld entzogen, weil sich sein Gesundheitszustand angeblich gebessert habe und er daher wieder arbeitsfähig sei. Die AK ging beide Male für ihn vor Gericht. Auf Basis medizinischer Gutachten wurde ihm beide Male das Rehageld wieder zugesprochen.

Seit Jahren nicht mehr arbeitsfähig

Weil er unter Depressionen sowie dauernden Gelenksschmerzen am ganzen Körper litt, geschwollene Handgelenke hatte und seine Zehen kaum spürte, konnte ein Fleischer aus dem Bezirk Schärding schon seit einigen Jahren seiner Arbeit nicht mehr nachgehen.

Erfolgreich gegen Bescheide geklagt

Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) hatte ihn 2018 für vorübergehend invalid erklärt und ihm Rehabilitationsgeld zugesprochen. Schon 2020 wurde ihm nach einer neuerlichen Untersuchung die Zahlung gestrichen, weil sich sein Gesundheitszustand nach Ansicht der PVA angeblich gebessert hatte. Die AK hatte damals erfolgreich gegen den ablehnenden Bescheid geklagt. Und auch im vergangenen Jahr wurde ihm das Rehageld wieder entzogen. Wieder musste die AK vor das Arbeits- und Sozialgericht ziehen. Und wieder gelang es, auf Basis eines im Zuge des Gerichtsverfahrens eingeholten medizinischen Gutachtens nachzuweisen, dass der Arbeitnehmer zu der Zeit nicht arbeitsfähig war. Das Gericht schloss sich dem Gutachten an und sprach dem Mann das Rehageld wieder zu.

Mitglieder können auf die AK zählen

„Wenn Bescheide dem Gesundheitszustand der Betroffenen nicht gerecht werden, können unsere Mitglieder auf die rechtliche Unterstützung der AK zählen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

Wenn Bescheide dem Gesundheitszustand der Betroffenen nicht gerecht werden, können unsere Mitglieder auf die rechtliche Unterstützung der AK zählen.

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