29.08.2019

Feiertags­arbeit jahre­lang nicht entlohnt: AK Braunau verhalf einer Kellnerin zu Nach­zahlung 

Für eine Kellnerin aus Braunau erstritt die AK-Bezirksstelle eine Nachzahlung für jahrelang vorenthaltene Feiertagsarbeitsentgelte. Die Frau hatte in den vergangenen 10 Jahren an insgesamt 59 Feiertagen gearbeitet – und nur sporadisch Geld für diese Arbeitsleistung erhalten. Darum wandte sie sich an die Arbeiterkammer in ihrem Heimatbezirk. Diese verhalf ihr zu einer Nachzahlung. Allerdings war der Großteil der unbezahlten Arbeit den Verfallsfristen zum Opfer gefallen.

Opfer der Verfalls­­fristen

Etwas länger als 10 Jahre war eine Kellnerin in einem Gasthaus in Braunau beschäftigt. In dieser Zeit hatte sie an 59 Feiertagen arbeiten müssen – bezahlt bekam sie aber nach eigenen Angaben „nur 2 oder 3“ dieser Arbeitseinsätze. Darum wandte sie sich an die Rechtsexperten/-innen der Arbeiterkammer Braunau, um sich über ihre Rechte zu informieren. Während des ersten Beratungsgesprächs fiel die Frau aus allen Wolken: Ein Großteil der unbezahlten Feiertagsarbeitsentgelte war nämlich aufgrund der im Kollektivvertrag geregelten Fristen bereits verfallen.

Arbeit­geber nur bereit, Teil zu zahlen

Dennoch ermutigte sie die AK, die offenen Ansprüche einzufordern. Der Arbeitgeber wies ebenfalls auf den bereits erfolgten Verfall des Großteils der Ansprüche hin und erklärte sich bereit, die Zuschläge für 15 Feiertage nachzuzahlen. Laut Berechnungen der AK waren aber 18 nicht verfallene Feiertage unbezahlt geblieben. Die übrigen 3 Feiertage wollte der Wirt nicht zahlen, weil er behauptete, die Arbeitnehmerin habe 3 Urlaubstage zu viel verbraucht.

Nun trat die AK Braunau mit dem Arbeitgeber in Kontakt, forderte die Zahlung der übrigen 3 Tage ein und machte unmissverständlich klar, dass die AK – wenn nötig – sogar Klage beim Arbeits- und Sozialgericht einreichen werde. So weit wollte es der Wirt dann doch nicht kommen lassen. Er zahlte auch den Rest seiner Schulden bei der Kellnerin, die in Summe etwas mehr als 1.700 Euro brutto nachbezahlt bekam.

1,3 Millionen Euro für Beschäftigte

„Dieser Fall zeigt wie viele andere Fälle auch: Manche Unternehmer gehen extrem respektlos mit ihren Mitarbeitern um. Sie zahlen ihnen einfach ihren Lohn oder Teile davon nicht und lassen es darauf ankommen, ob sich die Beschäftigten zur Wehr setzen oder nicht“, berichtet AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Dass dieser Fall keineswegs eine Ausnahme ist, zeigt auch die Halbjahresbilanz der AK-Bezirksstelle Braunau: fast 3.000 Beratungen und 131 abgeschlossene Rechtsfälle, in denen rund 1,3 Millionen Euro an vorenthaltenen Ansprüchen für die Mitglieder erkämpft wurden. „Für ihre herausragenden Leistungen haben die Beschäftigten zumindest die korrekte Abrechnung und Bezahlung ihrer Ansprüche verdient. Wenn selbst das zu viel verlangt ist, verhelfen wir ihnen zu ihrem Recht“, sagt der AK-Präsident.

Verfalls­­fristen ab­schaffen

Ein weiteres wichtiges Anliegen, das dieser Fall zutage bringt, ist die Abschaffung kurzer Verfallsfristen in den Kollektivverträgen. Diese führen dazu, dass Beschäftigte Geld verlieren, obwohl sie dafür gearbeitet haben und ihnen die AK zu ihrem Recht verhilft.

„Fälle, in denen Menschen jahrelang unterentlohnt werden, aber aufgrund der kollektivvertraglichen Bestimmungen nur 3 Monate nachbezahlt bekommen, sind keine Seltenheit“, sagt Kalliauer. Die AK fordert daher die Abschaffung dieser Verfallsfristen. Damit käme die im ABGB festgesetzte dreijährige Verjährungsfrist zum Tragen.

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