Unberechtigte Entlassung in der Elternteilzeit – AK Ried erkämpf-te hohe Nachzahlung für eine junge Mutter
Trotz Kündigungs- und Entlassungsschutzes wurde eine junge Mutter während der Elternteilzeit aus fadenscheinigen Gründen entlassen. Zu Unrecht, stellte die Arbeiterkammer klar, und erkämpfte für die Arbeitnehmerin eine Nachzahlung von fast 44.000 Euro. Einer von vielen Rechtsfällen, die in der AK-Bezirksstelle Ried erfolgreich bearbeitet werden. „Unsere Bezirksstellen sind wichtige Anlaufstellen für die Beschäftigten in Oberösterreich“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
Jahrelang gut gearbeitet
Drei Jahre hatte eine junge Frau als Vertriebsleiterin für einen deutschen Medizinproduktehersteller gearbeitet. Sie hatte in dieser Zeit in Alleinverantwortung ein um-fassendes Vertriebsnetz in Österreich aufgebaut und etabliert sowie Lieferverträge mit den Krankenkassen und Krankenhäusern vereinbart. Jegliches Geschäft, das die Firma in Österreich machte, verdankte sie der Vertriebsleiterin. Mit der Dankbarkeit war aber Schluss, als die Mitarbeiterin schwanger und anschließend Mutter einer Tochter wurde.
Elternteilzeit und Dienstreisen waren zuviel
Nachdem sie mit der Firma eine Elternteilzeitregelung vereinbart hatte, wurde sie, nunmehr als Vertriebsmitarbeiterin, auf so viele Dienstreisen geschickt, dass der damit verbundene Zeitaufwand mit der reduzierten Arbeitszeit nicht mehr vereinbar war. Die Frau war mit den Nerven am Ende, wandte sich an die Arbeiterkammer Ried und wehrte sich gegen die zeitintensiven Arbeitseinsätze. Die Firma aber wollte sie nun endgültig loswerden und sprach die Entlassung aus – trotz Kündigungs- und Entlassungsschutzes in der Elternteilzeit. Die fadenscheinige Begründung: Die Mitarbeiterin habe ihre Reisekostenabrechnungen angeblich manipuliert. Für sie war somit klar: Nach all den Demütigungen wollte sie nicht mehr im Unternehmen arbeiten.
Vergleich brachte 44.000 Euro
Der Fall ging vor Gericht. Dort sollten sämtliche Abrechnungen akribisch überprüft und kontrolliert werden. Um dieses langwierige Procedere, das auch mit Fahrten zum Gericht in Niederösterreich verbunden gewesen wäre, zu vermeiden, einigten sich die beiden Streitparteien, die Arbeitnehmerin vertreten durch die AK, auf einen Vergleich. In Summe musste das Unternehmen der ehemaligen Mitarbeiterin fast 44.000 Euro nachzahlen.
Dienstzeugnis fehlte
Einige Monate später wurde die Frau nochmals in der AK-Bezirksstelle vorstellig. Ihr früherer Arbeitgeber hatte ihr kein ordnungsgemäßes Dienstzeugnis ausgestellt. Die AK musste mit einer Klage drohen, damit das Unternehmen seiner Verpflichtung nachkam, der Frau ein korrektes Dienstzeugnis auszustellen.
Beratung und Hilfe für Mitglieder
Für AK-Präsident Andreas Stangl belegt dieser Fall, wie wichtig die Beratung und Vertretung der AK-Mitglieder in den 14 Bezirksstellen in Oberösterreich ist: „In unseren Bezirksstellen bekommen unsere Mitglieder das komplette Service der Arbeiterkammer in höchster Qualität geboten und das direkt vor Ort.“
Seit 1. Juli 1992 sind die AK-Bezirksstellen in einer eigenen Abteilung vereint, in diesen 30 Jahren wurde das Service permanent ausgebaut. „Während andere Organisationen ihre Angebote vor Ort einschränken, setzen wir verstärkt auf Regionalisierung“, sagt der AK-Präsident. Die Mitglieder wissen das zu schätzen, das belegen die permanent hohen Beratungszahlen: Alleine im Bezirk Ried wurden in den vergangenen 30 Jahren rund 258.000 Menschen beraten. In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten wurden fast 43 Millionen Euro für die Mitglieder erkämpft.
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