13.08.2020

Alle Hände voll zu tun in der Corona-Zeit: Be­ratungen der AK Kirchdorf stiegen auf mehr als das Zwei­einhalbfache an

Die Covid-19-Pandemie löste eine welt­weite Krise aus und fordert die Menschen bis heute massiv: Rekord­arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Angst um den Job, Probleme bei der Organisation der Kinderbetreuung, finanzielle Sorgen. All das schlug sich auch in den Beratungszahlen der AK Kirchdorf nieder: Ab dem Shut­down Mitte März bis Ende Juni wandten sich 1.692 Ratsuchende telefonisch an das AK-Team im Bezirk. Das sind mehr als zweieinhalb mal so viele wie „normal“.

Am Spitzentag, dem 16. März 2020, verzeichnete die AK Oberösterreich insgesamt 5.011 verzweifelte Anrufer/-innen. Zum Vergleich: An gewöhn­lichen Tagen sind es oberösterreichweit rund 800.

Neue Herausforderungen

„Wir haben innerhalb kürzester Zeit auf telefonische und E-Mail-Beratung umgestellt und damit durchgehend ein zuverlässiges Beratungs­angebot für unsere Mitglieder sichergestellt, das auch intensiv genutzt wurde“, berichtet der Leiter der Bezirks­stelle Kirchdorf, Hannes Stockhammer. Sehr fordernd waren die Beratungen auch deshalb, weil es eine wochenlange Flut an Gesetzen, Ve­rordnungen und Erlässen gab, die zum Teil mehrmals geändert wurden. „Dabei entstanden zwangsläufig viele Unklarheiten, weil Regelungen der Regierung missverständlich waren und tagelang den Ankündigungen in den Regierungspressekonferenzen hinterherhinkten“, sagt Stockhammer.

AK-Mitglieder rasch und kompetent beraten

Die doch turbulente Gesetzes­lage und die große Zahl an Anfragen hat den Arbeitsalltag der AK-Berater/-innen ordentlich durcheinander gewirbelt. Dennoch konnten sie die Heraus­forderungen gut bewältigen und die AK-Mitglieder gewohnt kompetent und dank der zusätzlich eingerichteten Corona-Hotline auch sehr rasch beraten. Haupt­themen der Anfragen waren Kündigungen, Kurzarbeit, Kinderbetreuung, mangelnde Sicherheitsvorkehrungen (Abstände, Schutzmasken, Desinfektion), Home-Office und zuletzt arbeitsrechtliche Fragen rund um Auslands­urlaube.

Einige Beispiele für Fragen rund um den Urlaub 

Mein Chef will wissen, wo ich meinen Urlaub verbringe. Muss ich ihm das sagen?

Klare Antwort: Nein! Urlaub ist und bleibt Privat­sache. Das Urlaubsziel geht den Arbeitgeber nichts an. 

Mein Arbeitgeber hat mir gesagt, dass ich einen negativen Corona-Test vorlegen muss, wenn ich ins Ausland fahre – und ich muss ihn selbst bezahlen.

Eine Verpflichtung zur Vorlage eines negativen Corona-Tests gibt es nicht. Sollten Sie dem Verlangen des Arbeitgebers freiwillig nachkommen, dann muss der Arbeit­geber die Kosten des Tests ersetzen.

Unser Chef hat uns die Kündigung angedroht, wenn wir im Sommer ins Ausland fahren.

Ein Auslands­aufenthalt darf nicht zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen. Wie gesagt: Wo man auf Urlaub hinfährt, ist und bleibt Privatsache.

 

Ein Fall aus der täglichen Beratungspraxis des AK-Teams in Kirchdorf:

Ein Mann aus dem Bezirk Kirch­dorf war als Kleintransportfahrer bei einer Firma beschäftigt. Als er privat einen Unfall hatte, musste er sich krank melden, was er auch ordnungsgemäß machte. Nach wenigen Tagen hat ihm der Arbeitgeber die Abmeldung von der Krankenkasse zugestellt – mit der Begründung, das Arbeits­verhältnis sei „einvernehmlich aufgelöst“ worden. Das war aber keineswegs der Fall, der Mann hatte einer solchen Vereinbarung nie zugestimmt. Er wandte sich an die AK Kirchdorf. Die Rechtsexperten rieten ihm, sich sofort schriftlich arbeits­bereit zu erklären für die Zeit nach dem Krankenstand. Davon unbeeindruckt schickte ihm der Arbeitgeber wenig später den Lohnzettel für das letzte Monat inklusive Endabrechnung und Abmeldedatum. Das darin angekündigte Geld wurde aber nie überwiesen.

Zahlung blieb aus

Die AK-Experten mussten bis vor Gericht gehen, damit der betroffene Arbeiter zu seinem Lohn inklusive noch offener Sonderzahlungen, Diäten und Kündigungs­entschädigung kam: insgesamt 1.164 Euro. Die Firma ignorierte alle Zahlungsaufforderungen. Das Geld musste auf Antrag der AK schließlich exekutiert werden.

Schockierendes Detail: Der Arbeit­geber hatte angeblich gegenüber Kollegen ausgesagt, er hätte seinen Arbeiter „entfernt“, weil er zu viel im Kranken­stand gewesen sei. 

Wir haben innerhalb kürzester Zeit auf telefonische und E-Mail-Beratung umgestellt und damit durchgehend ein zuverlässiges Beratungs­angebot für unsere Mitglieder sicher­gestellt, das auch intensiv genutzt wurde.

HANNES STOCKHAMMER

AK-BEZIRKSSTELLENLEITER

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