23.08.2019

Zu wenig Lohn wegen fal­scher Ein­stuf­ung: AK Steyr kämpf­te bis vor das Ober­landes­ge­richt und er­reich­te Nach­zahl­ung für Ar­beit­nehmer­in

Eineinhalb Jahre lang arbeitete eine Steyrerin für eine Sicherheitsfirma - wie sich im Nachhinein herausstellte, einige Monate davon um zu wenig Lohn. Ihr Arbeitgeber hatte sie falsch eingestuft. Die AK Steyr nahm sich des Falls an und ging für die Frau vor Gericht - letzten Endes durch 2 Instanzen, ehe sich schließlich das Oberlandesgericht der Rechtsmeinung der AK-Experten/-innen anschloss. Die Firma musste die Lohndifferenz nachzahlen.
„Kein Einzelfall“, heißt es aus der Arbeiterkammer Steyr. Das Team rät, im Zweifelsfall zur AK zu kommen und die Einstufung überprüfen zu lassen. Heuer hat die AK Steyr insgesamt bereits 1,9 Millionen Euro erkämpft. 

Einstufung im Ge­setz fest­ge­schrieben 

Am Beginn jedes Arbeitsverhältnisses steht die korrekte Einstufung der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters in die jeweilige Lohn- oder Gehaltsgruppe. So sieht es zumindest das Gesetz vor. Die Praxis schaut leider anders aus, so der Bezirksstellenleiter der AK Steyr, Mag. Gerhard Klinger, MBL: „Es kommt häufig vor, dass Beschäftigte falsch eingestuft sind und deshalb zu wenig verdienen. Entscheidend ist immer die Art der ausgeübten Tätigkeit. Manchmal werden mit der Zeit höherwertige Arbeiten durchgeführt, auf die höhere Einstufung dabei aber oft ‚vergessen‘.“  

Fremd­sprachen müssen be­lohnt wer­den

Im vorliegenden Fall war die betroffene Arbeitnehmerin zumindest zeitweise falsch eingestuft worden. Sie arbeitete bei einer Wachfirma und verrichtete in deren Auftrag in einem Industriebetrieb Portierdienste, Personenkontrollen und Fahrzeugkontrollen. Sie koordinierte Parkplätze und regelte den Verkehr. Dabei waren auch immer wieder ihre Fremdspachenkenntnisse gefordert. Alles qualifizierte Tätigkeiten, für die sie laut Kollektivvertrag in die nächst höhere Beschäftigungsgruppe einzustufen gewesen wäre. Das hätte mehr Lohn bedeutet. Dies stellte sich aber erst heraus, als die Frau nach der einvernehmlichen Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses zur AK kam, um die Abrechnung überprüfen zu lassen.  

Firma ignor­ierte AK-Schrei­ben

Die Experten/-innen der AK Steyr übernahmen die Rechtsvertretung und schickten zunächst ein Schreiben an die Firma, mit der Aufforderung, die Lohndifferenz aufgrund der falschen Einstufung nachzuzahlen. Keine Reaktion. Die AK brachte Klage beim Arbeitsgericht Steyr ein. Es kam zur Verhandlung, die Klage wurde abgewiesen: Die Einstufung wäre korrekt gewesen, so das Gericht.

Die AK-Experten/-innen ließen nicht locker und gingen in die Berufung. Die Verhandlung führte nun als zweite Instanz das Oberlandesgericht (OLG) durch. Dieses schloss sich der Rechtsmeinung der AK an: „Aufgrund der durchgeführten Tätigkeiten der Arbeitnehmerin und des qualifizierten Inhalts der Tätigkeiten lag eindeutig eine unterkollektivvertragliche Entlohnung vor. Die Arbeitnehmerin hätte höher eingestuft werden müssen“, so das Urteil des OLG. Die Firma musste der Frau insgesamt 750 Euro nachzahlen. Im selben Unternehmen waren auch noch weitere Beschäftigte von einer falschen Einstufung betroffen. 

Ein­stuf­ung: Wir über­prüfen für Sie

Gerhard Klinger: „Einstufungsfragen sind nicht immer eindeutig. Denn in manchen Fällen verrichten Beschäftigte höher qualifizierte Tätigkeiten nur stundenweise oder nur zu bestimmten Zeiten. Dann überschneiden sich Tätigkeitsprofile und Lohngruppen und dann gilt es, genauer draufzuschauen.“ Die AK berät ihre Mitglieder gerne, wenn sie Zweifel an ihrer richtigen Einstufung haben - unter der kostenlosen Rechtschutzhotline 050/6906-1 oder per Mail an rechtsschutz@akooe.at.

Fast 2 Millionen Euro für Arbeit­nehmer

Die Expertinnen und Experten der AK Steyr stehen auch persönlich mit Rat und Hilfe zur Seite. Nicht nur bei Fragen zu Lohn und Gehalt, sondern in allen arbeitsrechtlichen Belangen sowie zu den Themen Karenz, Pflegegeld oder Pension. Seit Jänner haben sich bereits knapp 2600 Personen an die Arbeiterkammer Steyr gewandt. Für sie konnte das Team mehr als 1,9 Millionen Euro erkämpfen.      

"Es kommt häufig vor, dass Be­schäftigte falsch ein­gestuft sind und des­halb zu we­nig ver­dienen. Ent­schei­dend ist immer die Art der aus­ge­übt­en Tät­ig­keit. Manch­mal wer­den höher­wert­ige Ar­beiten durch­ge­führt, auf die höh­ere Ein­stuf­ung dabei aber oft ‚vergessen‘."  

Mag. Gerhard Klinger

AK-Bezirksstellenleiter

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