22.500 Euro für falsch eingestuften Arbeitnehmer – insgesamt erkämpfte die AK Eferding im ersten Halbjahr 1,12 Millionen Euro
„Es kommt nicht selten vor, dass Beschäftigte von ihren Arbeitgebern in zu niedrigen Einkommensstufen eingereiht werden. Umso wichtiger ist es, dass die Betroffenen ihre Abrechnungen bei der AK prüfen lassen“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Im Fall eines Arbeitsvorbereiters aus dem Bezirk Eferding brachte solch eine Überprüfung dem Mann 22.500 Euro. Genau 1.121.803 Euro erkämpfte die AK Eferding im ersten Halbjahr 2021 für die Beschäftigten im Bezirk.Die Rechtsberater/-innen der AK-Bezirksstelle in Eferding haben alle Hände voll zu tun. Im ersten Halbjahr 2021 führten sie insgesamt 2.216 Beratungen durch. Neben 1.642 Telefon- und 128 E-Mail-Beratungen kamen 446 AK-Mitglieder mit ihren arbeits- und sozialrechtlichen Problemen zum persönlichen Beratungsgespräch. So auch ein Mann aus dem Bezirk, der mehr als 5 Jahre lang als Arbeitsvorbereiter in einem Betrieb im Bezirk Wels arbeitete. „Nachdem er gekündigt wurde, wollte er eigentlich nur seine Endabrechnung kontrollieren lassen. Bei der Prüfung der Unterlagen stellte ich aber fest, dass er die gesamte Zeit seiner Beschäftigung in einer zu niedrigen Gehaltsstufe eingestuft war“, sagt der AK-Rechtsschützer Mag. Florian Tammegger, der den Fall betreute.
Kollektivverträge schützen die meisten Beschäftigten
Bis auf wenige Ausnahmen sind in Österreich Arbeitsverhältnisse einem bestimmten Kollektivvertrag zuzuordnen. Die Kollektivverträge regeln unter anderem die Mindesteinkommen für bestimmte Tätigkeiten. Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen sind dabei zu berücksichtigen. In diesem Fall kam der Kollektivvertrag für Angestellte im Gewerbe und Handwerk und in der Dienstleistung zur Anwendung. Nachdem der Mann schwierige Arbeiten selbstständig ausübte, hierfür auch Ausbildungen und langjährige Berufserfahrung mitbrachte, hätte er in eine höhere Gehaltsstufe eingestuft werden müssen, als es der Fall war.
Die AK intervenierte für den Mann und forderte den ehemaligen Arbeitgeber auf, die Entgeltdifferenz aus der Unterentlohnung nachzuzahlen. Der betroffene Arbeitnehmer gab sich mit einem außergerichtlichen Vergleich zufrieden und nahm das Angebot des ehemaligen Arbeitgebers an, 22.500 Euro nachzubezahlen – obwohl ihn dieser über die Jahre hinweg um einige tausend Euro mehr unterentlohnt hatte.
Arbeitsvertrag von AK-Experten überprüfen lassen
AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer rät allen Beschäftigten, bereits vor der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags zur AK zu kommen: „Die AK-Expertinnen und -Experten prüfen kostenlos Arbeitsverträge auf rechtswidrige Klauseln oder auch hinsichtlich der richtigen Einstufungen beim Einkommen. So kann man ein böses Erwachen im Nachhinein verhindern“, sagt Kalliauer.
Verfallsfristen zu kurz
Mag. Florian Tammegger hat noch einen weiteren wichtigen Tipp: „Wer das Gefühl hat, falsch eingestuft zu sein oder andere Bestandteile seines Einkommens nicht zu erhalten, sollte schnell zu uns kommen. Denn in vielen Kollektivverträgen gibt es mitunter sehr kurze Verfallsfristen. Generell können maximal höchstens 3 Jahre nachgefordert werden, wegen der Verfallsfristen sind es im ungünstigsten Fall aber nur wenige Monate“, so der AK-Rechtsexperte.
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