Fast 2.500 Beratungen: Rechtsexperten der AK Schärding hatten in der Corona-Zeit alle Hände voll zu tun
Die Corona-Krise hat auch im Bezirk Schärding gewaltige Spuren hinterlassen und die regionale Arbeitswelt verändert: Rekordarbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Home-Office, Angst vor Ansteckung und Jobverlust, finanzielle Sorgen und Existenzängste – all das schlug sich in den Beratungszahlen der AK Schärding nieder. Bis zum Shutdown Mitte März gab es 462 Anrufe bei den AK-Beratern/-innen im Bezirk, ab da bis Ende Juni mehr als 3 Mal so viele, nämlich 1.401. Die Zahl der Mailanfragen ist im Vergleich zum ersten Halbjahr 2019 um 157 Prozent gestiegen. Oberösterreichweit war der 16. März ein nie dagewesener Spitzentag mit etwas mehr als 5.000 telefonischen Anfragen an die AK.
Beratungen aus dem Home-Office
„Mit dem Shutdown konnten wir nur mehr telefonische Beratungen aus dem Home-Office mit Laptop und Handy durchführen. Das war kurzfristig eine große Umstellung“, berichtet AK-Bezirksstellenleiter Mag. Wolfgang Schwarz. „Fast noch schwieriger war für unsere Expertinnen und Experten aber die Umstellung bei den Rechtsauskünften. Es gab laufend neue Gesetze und wochenlang eine Flut an Verordnungen. Eine Rechtsauskunft, die um 10 Uhr erteilt wurde, konnte bereits um 14 Uhr wieder überholt sein. Oftmals herrschte Verwirrung, weil unklare Regelungen zuerst angekündigt und dann tage- oder gar wochenlang nicht umgesetzt wurden, wie etwa beim Schutz der Risikogruppen“, erklärt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
AK ist für Mitglieder eine große Stütze
Die große Zahl an Anfragen und die täglich geänderte Gesetzeslage hat den Arbeitsalltag der AK-Berater/-innen ordentlich durcheinandergewirbelt. „Einige Male mussten wir uns über Nacht in teils komplizierte Gesetze einarbeiten, einige Male auch über das Wochenende“, erzählt Bezirksstellenleiter Wolfgang Schwarz.
Die Reaktionen der Anrufer/-innen waren sehr positiv: „Obwohl oft sehr verzweifelt, waren sie froh, dass ihnen in dieser schwierigen Zeit jemand zur Seite stand und kompetent Auskunft erteilen konnte.“ Hauptthemen der Anfragen waren Kündigungen, Kurzarbeit, Kinderbetreuung, mangelnde Sicherheitsvorkehrungen (Abstände, Schutzmasken, Desinfektion), Home-Office und zuletzt arbeitsrechtliche Fragen rund um Auslandsurlaube.
8.600 Euro für Lkw-Fahrer
Nur etwas länger als 2 Monate war ein Lkw-Fahrer aus dem Bezirk Schärding bei einem Transportunternehmen in einem Nachbarbezirk beschäftigt, ehe er wegen Lohnvorenthaltung das Arbeitsverhältnis auflöste. Sein Chef behauptete, er wäre einfach nicht mehr für ihn gefahren und sprach eine fristlose Entlassung aus. Tatsächlich war der Austritt des Fahrers aber berechtigt, weil er nur einmal eine Lohnzahlung erhalten hatte.
Die Arbeiterkammer Schärding machte die unbezahlten Ansprüche beim Arbeitgeber geltend – dieser blieb bei seiner Auffassung, dass die Entlassung gerechtfertigt sei. Darum musste die AK Klage beim Arbeits- und Sozialgericht einreichen. Allerdings kam es zu keinem Verfahren, weil das Gericht dem Transportunternehmen befahl, die offenen Ansprüche zu begleichen. In Summe bekam der Mann mehr als 8.600 Euro an Lohn, Sonderzahlungen und Kündigungsentschädigung nachbezahlt.
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