11.07.2025

End­ab­rechnung über­mittelt, aber An­sprüche nie aus­bezahlt: AK Wels er­kämpft rund 15.000 Euro für Arbeit­nehmer

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: selten stimmt dieses Sprichwort so sehr wie beim Erhalt von Abrechnungen. Das musste auch ein Welser Arbeitnehmer erfahren, als er nach Beendigung des Dienstverhältnisses die Abrechnung seiner ehemaligen Firma erhielt. Ansprüche in der Höhe von nahezu 15.000 Euro bekam er erst nach Intervention der Arbeiterkammer überwiesen.

Un­ver­brauchten Rest­urlaub nicht berück­sichtigt

Nach 3 Jahren im Unternehmen kündigte ein im Verkauf tätiger Arbeitnehmer. Im Laufe seiner Beschäftigung hatte sich unverbrauchter Resturlaub angesammelt, sodass die Ansprüche insgesamt nahezu 15.000 Euro betrugen. Als das Geld 14 Tage nach der Beendigung des Dienstverhältnisses noch immer nicht am Konto des Betroffenen eingetroffen war, wandte sich unser Mitglied an die AK. Ein wichtiger Schritt, denn es gilt, entsprechende Fristen nicht zu versäumen. Die AK Wels intervenierte erfolgreich. Er erhielt schlussendlich 14.917 Euro.

„Der Erfolg der Arbeiterkammer für den Welser Verkäufer ist der Beweis, dass es sich lohnt, eine Rechtsberatung in der AK in Anspruch zu nehmen. Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung brauchen, können Sie sich jederzeit an die Arbeiterkammer wenden“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. Ob per Mail, telefonisch oder mit Terminvereinbarung direkt im Bezirk, besser einmal zu oft nachfragen, als auf Ansprüche und Rechte verzichten.

Der Erfolg der Arbeiter­kammer für den Welser Verkäufer ist der Beweis, dass es sich lohnt, eine Rechts­beratung in der AK in An­spruch zu nehmen.

Andreas Stangl

AK-Präsident

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