AK Vöcklabruck verhilft Reinigungskraft zu 6.000 Euro - insgesamt im ersten Halbjahr mehr als 4,3 Millionen Euro erkämpft
Genau 4.319.188 Euro erkämpfte die AK Vöcklabruck im ersten Halbjahr 2021 für die Beschäftigten im Bezirk im Arbeits- und Sozialrecht. Die Themen reichen von unzumutbaren Arbeitsbedingungen über ungerechte Pflegegeldeinstufungen bis zu falschen Abrechnungen. Wie wichtig genaue Arbeitszeitaufzeichnungen sind, zeigt der Fall einer Reinigungskraft aus dem Bezirk Vöcklabruck. „Falls Probleme auftauchen, helfen jedenfalls unsere Expertinnen und Experten gerne weiter“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
Über 3.000 Beratungen im ersten Halbjahr
Die Rechtsberater/-innen der AK-Bezirksstelle Vöcklabruck haben alle Hände voll zu tun. Im ersten Halbjahr 2021 führten sie insgesamt 3.168 Beratungen durch. Neben zahlreichen Telefon- und E-Mail-Beratungen, kamen 1.167 AK-Mitglieder mit ihren arbeits- und sozialrechtlichen Problemen zum persönlichen Beratungsgespräch.
Ein exemplarischer Fall
Ein exemplarischer Fall: Die Mitarbeiterin einer Reinigungsfirma wandte sich an die AK-Bezirksstelle Vöcklabruck, um ihre Abrechnungen überprüfen zu lassen. Die Beträge für die Zuschläge hatten sie stutzig gemacht. Bei Durchsicht der Unterlagen stellten die Rechtsexperten/innen der AK fest, dass Nacht-, Überstunden-, Sonntags-, Feiertags- und Mehrarbeit tatsächlich nicht korrekt abgerechnet worden waren. Unter anderem rechnete der Arbeitgeber die Fahrt zwischen den einzelnen zu reinigenden Objekten nicht als Arbeitszeit. Die mangelhafte Abrechnung hatte auch Auswirkung auf die Höhe der Sonderzahlungen. Trotz aufrechten Arbeitsverhältnisses wünschte die Arbeitnehmerin eine Intervention der AK.
Arbeitgeber wollte nicht zahlen
Als der Arbeitgeber trotzdem die Forderungen ablehnte, wurde eine Klage eingereicht. Schlussendlich wurde vor Gericht ein Vergleich über 6.000 Euro geschlossen. Dabei halfen der Frau insbesondere ihre genauen Aufzeichnungen der geleisteten Arbeitszeit. Doch damit waren die Unannehmlichkeiten für die Reinigungskraft noch nicht vorbei. Das Unternehmen sollte verkauft werden. Daraufhin strebte die Betroffene eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses an. Abermals musste die AK helfend eingreifen, weil der neue Arbeitgeber dem Anspruch auf neun Monatsentgelte Abfertigung nicht nachkommen wollte. In Folge erreichte man gemeinsam eine einvernehmliche Lösung, bei der auch sämtliche Beendigungsansprüche gewahrt blieben.
Arbeitszeitaufzeichnungen führen!
AK Vöcklabruck-Bezirksstellenleiter Mag. Michael Weidinger rät: „Bei Ungereimtheiten melden Sie sich bitte sehr rasch bei der AK, denn viele Kollektivverträge haben sehr kurze Verfallsfristen. Wenn diese verstrichen sind, kann nichts mehr nachgefordert werden.“ Und ein weiterer wichtiger Tipp: Unbedingt Arbeitszeitaufzeichnungen führen – und wenn möglich vom Vorgesetzten/von der Vorgesetzten bestätigen lassen bzw. diese handschriftlich und tagesaktuell in einem Kalender führen oder entsprechende Apps verwenden. Diese Aufzeichnungen helfen im Falle des Falles beim Durchsetzen von Ansprüchen.
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Bildtext: AK Vöcklabruck-Bezirksstellenleiter Mag. Michael Weidinger verhalf einer Reinigungskraft zu einer Nachzahlung von 6.000 Euro.
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