04.11.2026

AK-Kinderbetreuungsatlas 2026: So steht es um die Kinderbildung und -betreuung im Bezirk Braunau

Für berufstätige Eltern hängt vieles mit bedarfsgerechter Kinderbetreuung vor Ort zusammen. Sei es der Wiedereinstieg, das Arbeitszeitausmaß oder die Urlaubsplanung. Der AK-Kinderbetreuungsatlas 2026 schafft Transparenz zu den aktuellen Rahmenbedingungen wie Öffnungszeiten, Mittagsangebot und Schließzeiten in den Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen der oberösterreichischen Gemeinden. Im Bezirk Braunau gibt es große Unterschiede beim Angebot der Kinderbildung und -betreuung. 

Während viele Gemeinden gute und teilweise vollzeittaugliche Rahmenbedingungen bieten, ist das Betreuungsangebot für Unter-Dreijährige bei Öffnungszeiten, Mittagsverpflegung und Schließzeiten vielfach noch eingeschränkter. Gleichzeitig bleiben zu lange Schließzeiten über alle Altersgruppen hinweg ein zentrales Problem. 

Weniger 1A-Gemeinden im Bezirk Braunau als im Vorjahr

Der Kinderbetreuungsatlas 2026 zeigt im Bezirk eine Verschlechterung gegenüber dem
Vorjahr: Nur 15 der 46 Gemeinden in Braunau erreichen aktuell die höchste Kategorie 1A. In der Erhebung 2025 waren es noch 19 Gemeinden.

Ausschlaggebend sind Verschlechterungen bei den Kriterien Öffnungszeiten und Schließtage. Acht Gemeinden wurden aufgrund unter anderem zu vieler Schließtage um eine Kategorie zurückgestuft. Die Gemeinden Schalchen, St. Johann am Wimberg und St. Radegund konnten ihr Betreuungsangebot im Vergleich zum Vorjahr verbessern. Sie wurden somit in die beste Kategorie 1A+ eingestuft.

Mit 32,6 Prozent liegt der Anteil der 1A-Gemeinden in Braunau weiterhin unter dem oberösterreichweiten Durchschnittswert von rund 36 Prozent. Weitere 30,4 Prozent der Gemeinden erreichen die Kategorie A (OÖ-Schnitt: 16 Prozent), 13 Prozent Kategorie B und 2,2 Prozent Kategorie C. Keine Gemeinde wurde in der Gesamtbewertung den Kategorien D zugeordnet. 

Mangelndes Angebot für Unter-Dreijährige erschwert Wiedereinstieg

Besonders schwierig ist die Betreuungssituation für Kinder unter drei Jahren. Für viele Eltern ist es nach wie vor nicht selbstverständlich, nach der einkommensabhängigen Karenz – dem am häufigsten gewählten Karenz-Modell mit 12 oder 14 Monaten – unmittelbar einen Betreuungsplatz zu finden. In einzelnen Gemeinden im Bezirk Braunau  werden Kinder erst ab dem 18. Lebensmonat in die Betreuung aufgenommen und in manchen Orten sogar erst mit 24 Monaten. 

Nur die Gemeinde St. Pantaleon erfüllt alle drei Kriterien und erreicht die Kategorie 1A bei den Unter-Dreijährigen. Sie bietet somit eine Betreuung an, die eine Vollzeitbeschäftigung ermöglicht. Voraussetzung dafür sind unter anderem Öffnungszeiten von Montag bis Donnerstag von mindestens 9,5 Stunden täglich und mindestens 45 Stunden pro Woche. Weitere 17 Gemeinden wurden der Kategorie A und ebenfalls 17 der Kategorie B zugeordnet. Aufgrund kürzerer Öffnungszeiten und häufigerer Schließtage musste die Gemeinde Weng im Innkreis als einzige Gemeinde in Kategorie C eingestuft werden. Bei den Unter-Dreijährigen musste keine Gemeinde in die niedrigste Kategorie D eingestuft werden.  

Schließzeiten betrifft besonders Kindergarten-Kinder

Wesentlich besser ist die Situation bei den Drei- bis Sechsjährigen. In dieser Altersgruppe erreichen die Gemeinden Aspach, Braunau am Inn, Mattighofen, Schalchen, St. Pantaleon und Tarsdorf die Kategorie 1A und verfügen damit über ein vollzeittaugliches Betreuungsangebot.

Rund 35 Prozent der Gemeinden werden in Kategorie A und weitere 24 Prozent in Kategorie B eingestuft. Keine Gemeinde fällt in dieser Altersgruppe in Kategorie D. Auch bei den Kindergärten gibt es eine Verschlechterung bei den Öffnungs- und Schließzeiten: Deshalb wurden Geretsberg und Maria Schmolln von Kategorie A bzw. B auf C zurückgestuft. 

Neben dem Betreuungsumfang sind Schließzeiten ein wesentlicher Faktor für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf über alle Altersgruppen hinweg. Das OÖ. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz sieht vor, dass Bildungseinrichtungen mindestens 47 Wochen pro Jahr geöffnet sein müssen. Ist der Bedarf gegeben, dürfen die Einrichtungen nicht länger als fünf Wochen geschlossen sein.

Im Bezirk Braunau überschreiten diese gesetzlich vorgesehene Grenze elf Gemeinden bei den Kindergärten und 14 Gemeinden bei den Krabbelstuben. Die zusätzlichen Schließzeiten können für berufstätige Eltern zu einer Herausforderung werden, wenn keine alternative Betreuung zur Verfügung steht. 

Vereinbarkeit endet oft mit Volksschul-Eintritt

Bei der Betreuung von Volksschulkindern zeigt sich von Gemeinde zu Gemeinde ein sehr unterschiedliches Bild. Rund ein Drittel der Gemeinden erreicht die Kategorie A, während rund die Hälfte in Kategorie B eingestuft wird. Sechs Gemeinden befinden sich in Kategorie C und zwei in Kategorie D.

Damit zeigt sich bei der Betreuung von Schulkindern noch Entwicklungspotenzial. Denn für Familien ist ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot über die Kindergartenzeit hinaus wesentlich, um Beruf und Familie dauerhaft miteinander vereinbaren zu können. 

„Eine gute Kinderbetreuung ist  eine zentrale Voraussetzung dafür, dass Eltern arbeiten und Familien ihren Alltag verlässlich organisieren können. Wenn Einrichtungen zu wenige Wochen geöffnet haben oder Kinder erst sehr spät aufgenommen werden, trifft das unmittelbar die betroffenen Familien“, fasst AK-Präsident Andreas Stangl zusammen. 

Die Arbeiterkammer fordert daher einen Rechtsanspruch auf einen qualitativ hochwertigen Betreuungsplatz vom zweiten Lebensjahr bis zum Ende der Volksschule. Dazu braucht es eine verpflichtende und professionelle Bedarfserhebung in den Gemeinden und Bezirken sowie eine sichere Finanzierung durch das Land Oberösterreich, damit vollzeittaugliches Betreuungsangebot flächendeckend wird.

Alle Informationen zur Gesamtbewertung, zu den Kategorien und Altersgruppen sowie zu den aktuellen Betreuungsquoten sind für alle oberösterreichischen Gemeinden in der digitalen Ausgabe des AK-Kinderbetreuungsatlas 2026 unter kba.arbeiterkammer.at zu finden. Im digitalen Atlas ist auch ersichtlich, ob die jeweilige Gemeinde die sogenannten Barcelona-Ziele für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren sowie von drei- bis sechsjährigen Kindern erfüllt.

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