Schwer kranker Frau wurde Rehabilitationsgeld abgelehnt: AK Steyr konnte der 54-Jährigen helfen
Damit alle Mitglieder möglichst einfach zu ihrem Recht kommen, setzt die Arbeiterkammer Oberösterreich ganz bewusst bei ihren Serviceleistungen auf Wohnortnähe. „Wir bieten unseren Mitgliedern die Möglichkeit, sich Rat und Hilfe direkt in ihrer Region zu holen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.So suchte etwa eine 54-Jährige Unterstützung bei der AK-Bezirksstelle Steyr.
Die Frau, die zuletzt als Angestellte in einer Arztpraxis beschäftigt war, hatte bereits als Kind Knochenkrebs und immer wieder gesundheitliche Probleme. Weil sie sich nicht mehr in der Lage sah, ihrer Arbeit nachzugehen, suchte sie bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) um Berufsunfähigkeitspension an. Zugleich lehnte die PVA einen Antrag auf Rehabilitationsgeld ab.
Nicht einsetzbar
Die 54-Jährige aus dem Bezirk Steyr-Land suchte daraufhin Hilfe bei der AK Steyr, die eine Klage im Namen des Mitglieds einbrachte. Und siehe da: In einem erneuten PVA-Gutachten wurde festgestellt, dass die Frau derzeit nicht am Arbeitsmarkt einsetzbar war, weil sie aufgrund ihrer Vorgeschichte mehrfache Frakturen der Brust- und Lendenwirbel hatte. Dazu eine schwere Osteoporose und verschiedene Probleme mit dem Knie. In einem gerichtlichen Vergleich wurde der 54-Jährigen schließlich Rehabilitationsgeld zuerkannt, damit in absehbarer Zeit die Möglichkeit bestand, sie wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Was auch im Sinne des AK-Mitglieds war.
Umgehend kontaktieren
AK-Präsident Stangl rät den Mitgliedern, bei Problemen mit Arbeitgebern umgehend die AK zu kontaktieren: „Unsere Zentrale in Linz und die 14 Bezirksstellen unterstützen die Beschäftigten dabei, so rasch wie möglich zu ihrem Recht zu kommen. Wie man sieht, hat sich das im Fall der 54-jährigen Frau aus dem Bezirk Steyr-Land auf jeden Fall ausgezahlt.“
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