Nicht fristgerecht gekündigt: Arzt musste Reinigungskraft nach Intervention der AK Freistadt rund 600 Euro nachzahlen
In den 14 Bezirksstellen der Arbeiterkammer Oberösterreich erhalten Mitglieder Rat, Tipps und rasche Hilfe zu allen Fragen betreffend Arbeits- und Sozialrecht, Lohnsteuer, Bildung sowie Konsumentenschutz. So auch in der AK Freistadt, wie der Fall einer Reinigungskraft zeigt. „Uns ist wichtig, dass wir ein umfangreiches Vor-Ort-Service anbieten. Darum nehmen unsere Bezirksstellen eine ganz wichtige Funktion ein. Wir machen dabei keinen Unterschied, ob es sich um große Beträge oder kleinere Summen handelt“, so AK-Präsident Andreas Stangl.
Unerwartet gekündigt
Bei dem Fall der AK Freistadt geht es um eine Frau, die neun Jahre lang geringfügig als Reinigungskraft bei einem Arzt beschäftigt war. Völlig unerwartet wurde sie gekündigt. Unter Einhaltung einer 14-tägigen Frist. Als die Frau wegen ihrer Kündigung in der Bezirksstelle Freistadt Rat suchte, erfuhr sie, dass ihr Arbeitgeber laut dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) keine zweiwöchige, sondern eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Ende des Kalendervierteljahres einhalten hätte müssen.
Intervention der AK
Nach einer Intervention der AK Freistadt lenkte der Arzt sofort ein und zahlte der Reinigungskraft das ihr zustehende Entgelt in der Höhe von 658 Euro für die dreimonatige Kündigungsfrist nach. „Sollten Sie gekündigt werden und Fragen dazu haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Unser Tipp: Arbeitsrechtliche Bestimmungen und Schutznormen gelten auch für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse“, sagt Klaus Riegler, der Leiter der AK-Bezirksstelle Freistadt.
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