28.08.2025

93 Stunden nicht ver­brauchter Urlaub fehlten: AK Freistadt er­kämpfte rund 1.500 Euro für LKW-Fahrer 

Ein Mann aus dem Bezirk Freistadt war bei einer Firma als LKW-Fahrer beschäftigt. Als das Dienstverhältnis einvernehmlich aufgelöst wurde, fiel dem AK-Mitglied auf, dass er bei der Endabrechnung zu wenig Geld bekam.

Nicht ab­ge­rechnet

Was nicht abgerechnet wurde, waren 93 Stunden nicht verbrauchter Urlaub, die sogenannte Urlaubsersatzleistung, die jedenfalls bei der Beendigung zu bezahlen gewesen wäre. Als er seinen Chef damit konfrontierte, teilte ihm dieser mit, dass er halt seine Ansprüche geltend machen müsse, falls er glaube, dass noch etwas offen wäre. Er hätte dafür eh 6 Monate Zeit, um den offenen Betrag bei der Firma einzufordern.

Inner­halb von 3 Monaten

Der Mühlviertler wollte sich daraufhin bei der AK Freistadt beraten lassen, wie er nun genau vorgehen müsse. Dort wurde ihm mitgeteilt, dass er seine Ansprüche laut Kollektivvertrag im Güterbeförderungsgewerbe innerhalb von 3 Monaten – und nicht innerhalb von 6 Monaten – schriftlich bei seiner Firma geltend machen müsse. Sollte er das später tun, würde er um das ihm zustehende Geld umfallen. Die AK Freistadt intervenierte im Auftrag des LKW-Fahrers sofort schriftlich beim Arbeitgeber, der die Urlaubsersatzleistung in der Höhe von 1.503 Euro schließlich problemlos auszahlte.

Im Ein­satz für alle Mitglieder

„Der Erfolg der Arbeiterkammer für den LKW-Fahrer ist der Beweis, dass es sich lohnt, eine Rechtsberatung in der AK in Anspruch zu nehmen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. „Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung brauchen, können Sie sich jederzeit an die Arbeiterkammer wenden“, ergänzt Präsident Stangl. Ob per Mail, telefonisch oder mit Terminvereinbarung direkt im Bezirk, besser einmal zu oft nachgefragt, als auf Ansprüche und Rechte zu verzichten.

Der Erfolg der Arbeiter­kammer für den LKW-Fahrer ist der Beweis, dass es sich lohnt, eine Rechts­beratung in der AK in An­spruch zu nehmen.

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