Monatlich 794 Euro mehr Pflegegeld für schwer Erkrankten - insgesamt erstritt die AK Wels im ersten Halbjahr 4,3 Millionen Euro
Die Gattin eines an Parkinson erkrankten Mannes aus dem Bezirk Wels wandte sich hilfesuchend an die AK-Bezirksstelle Wels. Ihr Mann war völlig immobil und hatte nachts Erstickungsanfälle. Sie musste ihn deswegen rund um die Uhr pflegen. Den Antrag auf Erhöhung des Pflegegelds hatte die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) allerdings abgelehnt. Erst nach einer Klage durch die AK erhielt ihr Mann das ihm zustehende Pflegegeld der Stufe 7. „Das ist leider kein Einzelfall - wir müssen für viele Pflegebedürftige vor Gericht ziehen, um das ihnen zustehende Pflegegeld einzuklagen“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Genau 4.337.661 Euro erkämpfte die AK Wels im ersten Halbjahr 2021 für die Beschäftigten im Bezirk im Arbeits- und Sozialrecht.
Fast 4.000 Beratungen
Die Rechtsberater/-innen der AK-Bezirksstelle in Wels haben alle Hände voll zu tun. Im ersten Halbjahr 2021 führten sie fast 4.000 Beratungen durch. Neben 2.391 Telefon- und 302 E-Mail-Beratungen kamen 1.298 AK-Mitglieder mit ihren arbeits- und sozialrechtlichen Problemen zum persönlichen Beratungsgespräch. So auch die Gattin eines schwer an Parkinson erkrankten Mannes aus dem Bezirk.
Frau musste Mann rund um die Uhr pflegen
Die AK-Rechtsschützerin Mag.a Elisabeth Mayrhofer betreute den Fall. „Die Frau erzählte glaubhaft, dass ihr Mann im Schlaf Erstickungsanfälle hatte, weder Beine noch Arme zielgerichtet bewegen konnte und sie deswegen auch nachts immer an seiner Seite sein müsse. In solchen Fällen steht den Betroffenen Pflegegeld der Stufe 7 zu. Der Betroffene bezog aber nur Pflegegeld der Stufe 5. Einen Antrag auf Erhöhung hatte die Pensionsversicherung abgelehnt. Also sind wir vor Gericht gezogen“, so Mayrhofer. Mit Erfolg: Ein neues Gutachten bestätigte die Einschätzung der AK-Juristin. Somit muss die PVA nun das höchste Pflegegeld auszahlen - das sind monatlich aktuell 1.745,10 Euro und somit um 794,10 Euro mehr als Stufe 5 (aktuell 951 Euro).
Kommen Sie zur AK!
„Ich rate allen, sich bei Unklarheiten und Zweifeln rund um Pflegegeldeinstufungen an die AK zu wenden. Die Expertinnen und Experten der AK haben auch in diesem Bereich eine hohe Fachkenntnis und überprüfen die Bescheide der Pensionsversicherungsanstalt. Sollte sich der Verdacht erhärten, dass eine Einstufung zu niedrig ist, gehen wir für die Menschen vor Gericht und klagen - für die AK-Mitglieder natürlich kostenlos. Dieses Beispiel zeigt, dass diese Klagen oft erfolgreich abgeschlossen werden und es für die Betroffenen dabei auch um viel Geld geht“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
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