Von Pflegestufe 1 auf 4: AK verhalf an Morbus Parkinson erkrankter Frau zu ihrem Recht
Zu einer besonders groben Fehleinstufung des Pflegegeldes kam es bei einer Frau aus dem Bezirk Perg. Der Parkinson-Patientin wurde lediglich Pflegestufe 1 zugestanden, weshalb sie Rat und Hilfe bei der AK Perg suchte. Die Rechtsschützer:innen konnten der Frau zur Pflegestufe 4 verhelfen.
Gehen nur mit Rollator oder Krücken
Einer Frau aus dem Bezirk Perg ist es aufgrund ihrer Krankengeschichte nicht mehr möglich, ihren Alltag ohne Unterstützung zu bestreiten. Die Ursache: Sie leidet an Parkinson und hat zudem einen Bandscheibenvorfall sowie mehrere Verengungen des Wirbelkanals. Gehen ist daher nur mit Rollator oder Krücken möglich.
Trotz dieser massiven körperlichen Einschränkung gestand ihr die Pensionsversicherungsanstalt lediglich Pflegestufe 1 zu. Die Frau wandte sich daraufhin an die Rechtsschützer:innen der Arbeiterkammer Perg.
Neues Gutachten bringt Pflegestufe 4
Der Einsatz der AK stellte sich als großer Erfolg heraus: Der gerichtlich beeidete Sachverständige stellte einen Pflegebedarf der Stufe 4 fest, was zu deutlich mehr Pflegegeld führt. Nun erhält die Parkinson-Patientin die Unterstützung, die sie wirklich benötigt.
Rechtsberatung in Ihrer Nähe
„Der Erfolg der Arbeiterkammer für die pflegebedürftige Frau ist der Beweis, dass es sich lohnt, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen und Rat bei der nächstgelegenen AK-Bezirksstelle zu suchen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
Ob per Mail, telefonisch oder mit Terminvereinbarung vor Ort: Besser einmal zu oft nachgefragt, als auf Ansprüche und Rechte zu verzichten. „Der Fall aus dem Bezirk Perg zeigt auch, wie wichtig die Beratung direkt in der Region für unsere Mitglieder ist. Neben einem oft hektischen Alltag sind kurze, unkomplizierte Wege das Um und Auf“, betont Stangl.
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