Abfertigungs­rechner: So berechnen Sie Ihre Ab­fertigung

Errechnen Sie in nur wenigen kurzen Schritten Ihren persönlichen Abfertigungsanspruch, und zwar unabhängig davon, ob Ihr Arbeitsverhältnis dem alten oder neuen Abfertigungsrecht unterliegt.

Arbeitsverhältnisse, die bereits vor dem 1.1.2003 abgeschlossen wurden, unterliegen dem alten Abfertigungsrecht.

Arbeitnehmer/-innen, deren Arbeitsverhältnis nach dem 31.12.2002 begonnen hat beziehungsweise die mit ihrem Arbeitgeber einen entsprechenden Übertritt vereinbart haben, unterliegen dem neuen Abfertigungsrecht.

Stellen Sie mit Hilfe unseres Abfertigungsrechners auch rechnerische Vergleiche zwischen den beiden Abfertigungssystemen an.

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