10.07.2025

Firma zog un­berechtigt Kosten für Aus­bildung vom Lohn ab, Hilfs­arbeiter er­hielt erst mit Hilfe der AK sein Geld

Nicht schlecht staunte ein Arbeitnehmer aus dem Bezirk Grieskirchen, als er nach der einvernehmlichen Lösung des Dienstverhältnisses auf die Abrechnung blickte. Die Firma hatte ihm nämlich die Kosten für den absolvierten Staplerkurs einfach vom Lohn abgezogen. Erst dank der Intervention der AK erhielt er das ihm vorenthaltene Geld doch noch.

Rund ein halbes Jahr war der Hilfsarbeiter bei der Firma im Bezirk Grieskirchen beschäftigt, als man eine einvernehmliche Lösung des Dienstvertrages vereinbarte. Doch die Abrechnung ließ ihn stutzig werden. Es stellte sich heraus, dass die Firma ihm die Kosten für den Staplerkurs vom Lohn abgezogen hatte. Der Arbeitgeber darf aber nur dann einen Kostenrückersatz fordern, wenn dieser zuvor für eine konkrete Ausbildung schriftlich vereinbart wurde. Ein derartiges Schriftstück hatte der Mann jedoch nie unterschrieben. Das AK-Mitglied wandte sich daher an die AK Grieskirchen um Rat. Nach deren erfolgreicher Intervention zahlte die Firma schließlich doch die ausstehende Differenz in der Höhe von 592,91 Euro aus. 

Der Fall zeigt einmal mehr, dass Arbeitnehmer:innen bei Weiter- und Fortbildungsangeboten besonders aufpassen müssen. Viele Firmen sind häufig bereit, ihren Beschäftigten die Weiterbildung zu zahlen. Oft müssen jedoch die Beschäftigten unterschreiben, dass sie die Aus-bildungskosten zurückzahlen, wenn sie die Firma verlassen. Diese darf aber nur dann einen Kostenrückersatz fordern, wenn dieser zuvor für eine konkrete Ausbildung schriftlich vereinbart wurde. Eine allgemeine Rückzahlungsklausel im Arbeitsvertrag ist zu wenig. Wenn man unsicher ist, ob man für die Kosten einer Weiter- oder Fortbildung aufkommen muss, sollte man sich am besten an die Arbeiterkammer wenden. 

„Der Erfolg der Arbeiterkammer für ihr Mitglied zeigt, dass es sich lohnt eine Rechtsberatung in der AK in Anspruch zu nehmen“ sagt AK-Präsident Andreas Stangl. Ob per Mail, telefonisch oder mit Terminvereinbarung direkt im Bezirk, besser einmal zu oft nachgefragt, als auf Ansprüche und Rechte zu verzichten.

Der Erfolg der Arbeiter­kammer für ihr Mit­glied zeigt, dass es sich lohnt eine Rechts­beratung in der AK in An­spruch zu nehmen.

Andreas Stangl

AK-Präsident

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