Pflegegeld für einen autistischen Jugendlichen gekürzt: AK klagte erfolgreich gegen PVA-Bescheid
Für die Betreuung ihres 17-jährigen Sohnes bezog eine Mutter aus dem Bezirk Braunau Pflegegeld der Stufe 6. Nach einer Untersuchung des Gesundheitszustandes bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) wurde die Pflegeeinstufung auf Stufe 3 zurückgesetzt. Der Pflegebedarf habe sich verringert, so die Begründung. Die AK klagte gegen den Bescheid und bekam Recht. Die PVA muss nun wieder das höhere Pflegegeld der Stufe 6 auszahlen.
Weit mehr als 180 Stunden Pflegebedarf
Der 17-jährige Jugendliche leidet an frühkindlichem Autismus und einer tiefgreifenden Entwicklungsstörung. Zum An- und Auskleiden, zur Körperpflege und Nahrungsaufnahme sowie zur Verrichtung der Notdurft braucht er die Hilfe seiner Mutter. Der monatliche Pflegebedarf beträgt weit mehr als 180 Stunden, sowohl untertags als auch in der Nacht. Die Herabstufung sei daher jedenfalls unzulässig, so der Gutachter, der den Burschen untersucht hat.
AK-Klage war erfolgreich
Die AK Braunau klagte gegen den Bescheid und bekam Recht. Das Arbeits- und Sozialgericht sprach der Familie wieder das höhere Pflegegeld der Stufe 6 zu.
Mitglieder können auf die AK zählen
„Wenn Bescheide dem Gesundheitszustand und dem Pflegebedarf der Betroffenen nicht gerecht werden, können unsere Mitglieder auf die rechtliche Unterstützung der AK zählen“, sagt AK Präsident Andreas Stangl.
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