Invaliditätspension abgelehnt: Arbeiterkammer Rohrbach klagte gegen PVA-Bescheid und konnte 60-Jährigem helfen
Ein Arbeitnehmer aus dem Bezirk Rohrbach konnte wegen seiner körperlichen und psychischen Beschwerden seinen Beruf nicht mehr ausüben. Aus diesem Grund stellte er bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) einen Antrag auf Invaliditätspension (I-Pension). Doch die PVA lehnte das Ansuchen ab. „Fälle wie dieser sind leider keine Seltenheit. Jahr für Jahr gehen unsere Rechtsexpertinnen und -experten für Mitglieder wegen abgelehnter Ansuchen auf I-Pension vor Gericht“, so AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Auch im Fall des 60-jährigen Rohrbachers wurde die Arbeiterkammer aktiv und konnte schlussendlich einen positiven Ausgang erwirken.
Schmied mit Prothese
Der gelernte Schmied hat während seiner beruflichen Laufbahn unterschiedliche Tätigkeiten ausgeübt, unter anderem war er in den letzten 15 Jahren auch teilweise als Metallfacharbeiter beschäftigt. Zuletzt hatte der Mann aus Rohrbach in einem Lager einer Baufirma gearbeitet. Seine zunehmenden körperlichen Beschwerden machten ihm die Arbeit allerdings unmöglich. Infolge einer Hüftoperation, bei der dem Mann eine Prothese eingesetzt wurde, leidet er unter starken Schmerzen, weshalb er nicht mehr als 500 Meter am Stück gehen kann. Zudem bereitet auch die rechte Schulter nach einer Operation ständige Schmerzen. Als wäre dies nicht genug, strahlen zwei Bandscheibenvorfälle – im Bereich der Hals- beziehungsweise der Lendenwirbelsäule – auf beide Arme und das linke Bein aus. Aufgrund dieser Erkrankungen waren bei dem Mann pro Jahr zumindest sieben Wochen Krankenstand zu erwarten. Außerdem kämpft er seit über zehn Jahren zusätzlich mit psychischen Problemen.
Für die Pensionsversicherungsanstalt war diese Leidensgeschichte allerdings kein Grund, dem 60-Jährigen Invaliditätspension zu gewähren.
AK konnte schließlich helfen
Darum wandte sich der Mann an die Arbeiterkammer in Rohrbach. Die Rechtsexperten/-innen reichten daraufhin am Arbeits- und Sozialgericht eine Klage gegen den PVA-Bescheid ein und erwirkten schlussendlich auch die Invaliditätspension für den Betroffenen. „Anhand der langen Liste an Erkrankungen und Beschwerden war es für mich von Beginn an unverständlich, wie der Mann noch hätte arbeiten sollen. Daher bin ich froh, dass wir ihm helfen konnten“, sagt AK-Bezirksstellenleiter Manfred Riepl.
Wie wichtig der Einsatz der Arbeiterkammer in Fällen wie diesem ist, betont AK-Präsident Kalliauer: „Leider müssen viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die jahrzehntelang hart und fleißig gearbeitet haben, um ihre Invaliditätspension kämpfen, nachdem sie schwer erkrankt sind. Die Expertinnen und Experten der Arbeiterkammer leisten aber ganze Arbeit, um den Betroffenen zu ihrem Recht zu verhelfen.“
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