26.08.2021

Ehemaliger Chef wollte mit Aus­reden 800 Euro Lohn ein­behalten: Die AK Wels setzte das Recht für einen Arbeiter durch

Häufiger Grund, warum sich Arbeitnehmer/-innen an die AK Wels wenden, ist die Überprüfung der Endabrechnung nach Ende eines Arbeitsverhältnisses. In vielen Fällen haben die AK-Mitglieder selbst schon den Verdacht, dass nicht alles korrekt abgerechnet wurde. So auch ein Mann aus dem Bezirk Wels, dem sein Chef nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses mehr als 800 Euro abgezogen hatte. Als die AK den offenen Lohn einforderte, brachte der ehemalige Chef fadenscheinige Gründe vor, warum er diesen aus seiner Sicht zu Recht einbehalten hatte. Das Recht setzte am Ende aber die AK durch.

Lohn­abzug wegen angeblicher Minus­stunden

Eineinhalb Jahre lang war ein Mann aus dem Bezirk Wels als Arbeiter bei einer Haustechnik-Firma mit Sitz im Salzkammergut beschäftigt. Nachdem das Arbeitsverhältnis beendet war, fehlten auf der Endabrechnung plötzlich 808 Euro netto. Der Mann wandte sich daraufhin an die AK Wels. Rechtsexperte Mag. Samuel Sindhuber betreute den Fall und erinnert sich: „Die Firma begründete den Abzug dem Arbeitnehmer gegenüber damit, dass er Minusstunden aufgebaut habe. Das war aber nicht der Fall. Also haben wir den ehemaligen Arbeitgeber in einem Schreiben aufgefordert, den offenen Lohn zu zahlen“, sagt Sindhuber.

Plötzlich andere Aus­reden vom Chef

Doch die Firma weigerte sich. Plötzlich waren nicht mehr angebliche Minusstunden der Anlass für den Lohnabzug, sondern Stromkosten für die Dienstwohnung und Kostenersatz für die Privatnutzung des Firmenfahrzeugs. Erstaunlich war, dass die Berechnung des Geschäftsführers trotz völlig anderer Begründung für den einbehaltenen Lohn wieder exakt 808 Euro ergab. AK-Jurist Mag. Samuel Sindhuber: „Wir stellten klar, dass der Abzug nicht gerechtfertigt war. Weder für vermeintliche Minusstunden noch für die anderen vorgebrachten Gründe. Sowohl Dienstwohnung als auch Firmenwagen hatte der Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellt.“

Chef zahlte schließlich doch

Die AK Wels stellte in ihrem Schreiben auch klar, dass sie gegen die Firma Klage beim Arbeits- und Sozialgericht einbringen werde, sollte sie der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen. Darauf wollte es der Geschäftsführer offenbar nicht ankommen lassen: Er zahlte die 808 Euro nach.

End­abrechnung über­prüfen lassen

Beim Verdacht, dass Gehalt oder Lohn nicht korrekt bezahlt werden, sollten Sie sich an die AK wenden. Diese prüft die Gehalts- oder Lohnzettel beziehungsweise Endabrechnungen am Ende eines Arbeitsverhältnisses und fordert offenes Entgelt ein. Wenn nötig, geht die AK auch für ihre Mitglieder vor Gericht. „Wichtig ist, dass die Beschäftigten gleich zu uns kommen, wenn sie das Gefühl haben, dass etwas nicht stimmt. Denn in vielen Kollektivverträgen gibt es mitunter sehr kurze Verfallsfristen, sodass im schlimmsten Fall dann nur mehr das offene Entgelt für wenige Monate nachgefordert werden kann – auch wenn die Unterentlohnung vielleicht über Jahre hinweg angedauert hat“, sagt Sindhuber.

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AK Bezirksstelle Wels
AK Bezirksstelle Wels © Wolfgang Spitzbart, AK OÖ

In der AK-Bezirksstelle Wels können Ratsuchende auch ihre Gehalts- und Lohnzettel sowie Endabrechnungen überprüfen lassen.

Mag. Samuel Sindhuber
Mag. Samuel Sindhuber © Wolfgang Spitzbart, AK OÖ
AK-Jurist Mag. Samuel Sindhuber von der Bezirksstelle Wels.

"Wichtig ist, dass die Beschäftigten gleich zu uns kommen, wenn sie das Gefühl haben, dass etwas nicht stimmt. Denn in vielen Kollektiv­verträgen gibt es sehr kurze Verfalls­fristen, sodass im schlimmsten Fall dann nur mehr das offene Ent­gelt für wenige Monate nach­gefordert werden kann – auch wenn die Unter­entlohnung vielleicht jahre­lang ge­dauert hat." 

Mag. Samuel Sindhuber

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