Bilanz 2025 der AK Perg: Mehr als 6 Millionen Euro für Mitglieder erreicht
Aktuell sind im Bezirk Perg 28.537 AK-Mitglieder mit Hauptwohnsitz gemeldet. Viele von ihnen nutzen die Leistungen der Arbeiterkammer. Ob rasche Hilfe bei arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten oder bei Fragen rund um Weiterbildung: Das Beratungsangebot in der AK Perg findet großen Anklang bei den Mitgliedern. Das zeigt auch die Statistik. Im Jahr 2025 wandten sich Rat- und Hilfesuchende 5.795-mal an die AK Perg: in 3.256 Fällen telefonisch, in 1.933 Fällen persönlich (inklusive 27 Bildungsberatungen) und in 606 Fällen per E-Mail.
Mehr als 6 Millionen Euro für AK-Mitglieder
Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen reicht eine Beratung nicht aus. Die AK muss dann bei den Arbeitgebern intervenieren. Außergerichtlich hat die AK Perg 435.437 Euro an vorenthaltenem Entgelt im Jahr 2025 hereingebracht. Manche Arbeitgeber lassen es aber auf einen Streit vor Gericht ankommen. Dort erkämpfte die AK Perg im vergangenen Jahr für ihre Mitglieder 448.418 Euro. Insgesamt sind das 883.855 Euro.
Von den insgesamt 164 Arbeitsrechtsfällen stammen 113 Fälle und somit 68,9 Prozent aus Betrieben ohne Betriebsrat. Daran erkennt man, wie wichtig eine betriebliche Interessenvertretung für die korrekte Bezahlung der Arbeitnehmer:innen und die Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts ist.
Hauptsächliche Gründe dafür waren Endabrechnungsdifferenzen (70) von beendeten Arbeitsverhältnissen, offenes Entgelt (33) sowie fristwidrige Kündigungen und unbegründete Entlassungen (28).
In 71 Sozialrechtsangelegenheiten erreichte die AK Perg im vergangenen Jahr 3.192.525 Euro. Dabei ging es überwiegend um die Themen Pension und Pflegegeld. Zusätzlich wurden 2025 für 145 Arbeitnehmer:innen aus 9 insolventen Betrieben im Bezirk Perg 2.319.382 Euro durchgesetzt.
In Summe hat die AK Perg im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von insgesamt 6.395.762 Euro erreicht. Das zeigt, wie wichtig eine regionale Anlaufstelle ist. Damit alle Mitglieder möglichst einfach zu ihrem Recht kommen, setzt die AK ganz bewusst bei ihren Serviceleistungen auf Wohnortnähe. Sie bietet ihnen die Möglichkeit, sich Rat und Hilfe direkt in ihrer Region zu holen.
AK kämpft um jeden Euro
In ihrem Engagement für ihre Mitglieder macht die Arbeiterkammer keinen Unterschied, ob es sich um große oder kleine Beträge handelt. So erreichte die AK Perg nach einer Intervention einen Betrag von 60 Euro für eine teilzeitbeschäftigte Frau, die den Lohn für einen Tag nachbezahlt bekam. Den höchsten Betrag, nämlich 32.847 Euro, erhielt ein Mann, dem nach seiner Versetzung an einen anderen Dienstort die vertraglich fixierten Mehraufwendungen nicht vergütet wurden. Nach AK-Intervention wollte der Arbeitgeber das Dienstverhältnis auflösen. Der Arbeitnehmer war jedoch ein begünstigt Behinderter und für die Auflösung hätte es die Zustimmung des Sozialministeriumservice gebraucht. In der Folge wurde eine einvernehmliche Auslösung des Dienstverhältnisses mit einer Frist von sieben Monaten vereinbart.
Ein Fall aus dem Arbeitsrecht
Ein Arbeitgeber sagte allen Mitarbeiter:innen zu, dass sie eine Prämie von 365 Euro erhalten würden, wenn sie im betreffenden Kalenderjahr keinen Krankenstand hätten. Es würde auch die Möglichkeit bestehen, für kurze Krankenstände eventuell Zeitausgleich oder Urlaub zu verbrauchen, damit der Anspruch auf die Prämie bestehen bliebe. Eine Frau aus dem Bezirk Perg hatte tatsächlich keinen einzigen Krankenstandstag. Der Arbeitgeber verweigerte jedoch die Auszahlung der 365 Euro mit dem Hinweis, dass es sich um eine freiwillige Leistungsprämie handle und die Arbeitnehmerin ja eine Pflegefreistellung von einer Woche in Anspruch genommen hatte. Nachdem die AK Perg zunächst erfolglos beim Arbeitgeber intervenierte, wurde schließlich eine Klage eingebracht. Und siehe da: Der Arbeitgeber zahlte die Prämie in voller Höhe noch bevor es zur Gerichtsverhandlung kam.
Ein Fall aus dem Sozialrecht
Ein Mann aus dem Bezirk Perg, der an Parkinson leidet, eine hochgradige Wirbelsäulenveränderung hat und nach einem Schlaganfall mit Schwindel und einer Gangstörung zu kämpfen hat, suchte bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) um eine Erhöhung seiner Pflegestufe 1 an. Wenig später bekam er einen Bescheid, dass er ab sofort Pflegestufe 2 zugesprochen bekommt. Weil ihm das zu gering erschien, wandte er sich an die Arbeiterkammer, die eine Klage gegen den PVA-Bescheid einbrachte. Der gerichtliche Sachverständige stellte einen außergewöhnlichen Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden pro Monat fest. Dem Mann wurde daraufhin Pflegestufe 5 gewährt.
AK Perg – Serviceangebot
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag: 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr
Persönliche Beratung:
Während der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung unter +43 50 6906 4711
Telefonische Beratung:
Während der Öffnungszeiten unter der Telefonnummer +43 50 6906 1 – aus ganz Oberösterreich
Bildungsberatung:
Einmal im Monat am Dienstag nach Terminvereinbarung unter +43 50 6906 4711
Kontaktdaten:
4320 Perg, Hinterbachweg 3
Tel: +43 50 6906 4711
Homepage: ooe.arbeiterkammer.at/perg
E-Mail: perg@akooe.at
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