21.07.2022

Arbeiter entlassen, während er beim Begräbnis seines Vaters im Aus­land war – AK Wels erreichte fast 6.700 Euro Nachzahlung

Ein Arbeiter aus dem Bezirk Wels wollte sich von seinem todkranken Vater, der im Ausland lebte, verabschieden. Mehrmals bat er seinen Arbeitgeber, für den Abschied einige Tage frei zu bekommen. Weil das Lebensende des Vaters nicht mehr aufschiebbar war, flog der Arbeiter schließlich zu seinem Vater, der 3 Tage später auch tat-sächlich starb und beerdigt wurde.

Doch anstatt dem Mann Beileid zu bekunden, sprach die Firma die Entlassung aus. Die AK konnte für ihn eine Nachzahlung von fast 6.700 Euro erreichen. Einer von vielen Rechtsfällen, die in der AK-Bezirks­stelle Wels erfolgreich bearbeitet werden. „Unsere Bezirksstellen sind wichtige Anlaufstellen für die Beschäftigten in Oberösterreich“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

Arbeitgeber ohne Verständnis und Empathie

Der Arbeiter teilte seinem Chef im Frühjahr mit, dass sein Vater im Sterben liege, und bat ihn, für einige Tage zu diesem ins Ausland fliegen zu dürfen. Nachdem der Mann auf sein letztes Ansuchen keine Antwort mehr erhielt, der Vater aber nicht mehr lange zu leben hatte, flog er zu ihm.
3 Tage später musste der Mann seinen Vater verabschieden und zu Grabe tragen, danach kehrte er unmittelbar mit dem erstmöglichen Flug wieder zurück. Doch sein Arbeitgeber hatte offenbar kein Verständnis für seine Situation und zeigte kein Entgegenkommen. Stattdessen sprach das Unternehmen während seines Auslandsaufenthalts die Entlassung aus, mit der Begründung, der Mann sei der Betriebsstätte unentschuldigt ferngeblieben.

Arbeiter hatte Recht auf Fernbleiben

Verzweifelt wandte sich der Arbeiter an die AK Wels. Diese stellte in einem Interventionsschreiben an die Firma klar, dass die Entlassung unberechtigt war, weil das Fernbleiben vom Dienst wegen der schweren, letztlich zum Tod führenden Erkrankung und der nachfolgenden Beerdigung seines Vaters einen rechtmäßigen Dienstverhinderungsgrund darstellte.
Die AK forderte für den Mann die offenen Ansprüche ein: Kündigungsentschädigung, Sonderzahlungen, Urlaubsersatzleistung und offene Überstunden. Der Mann hatte regelmäßig mehr Überstunden gemacht, als durch die Überstundenpauschale abgedeckt waren. Die Firma lenkte ein und zahlte dem Mann knapp 6.700 Euro nach.

Arbeiterkammer wichtige Anlaufstelle

Für AK-Präsident Andreas Stangl belegt dieser Fall, wie wichtig die Beratung und Vertretung der AK-Mitglieder in den 14 Bezirksstellen in Oberösterreich ist: „In unseren Bezirksstellen bekommen unsere Mitglieder das komplette Service der Arbeiterkammer in höchster Qualität geboten und das direkt vor Ort.“ Seit 1. Juli 1992 sind die AK-Bezirksstellen in einer eigenen Abteilung vereint, in diesen 30 Jahren wurde das Service permanent ausgebaut.

„Während andere Organisationen ihre Angebote vor Ort einschränken, setzen wir verstärkt auf Regionalisierung“, sagt der AK-Präsident. Die Mitglieder wissen das zu schätzen – das belegen die permanent hohen Beratungszahlen: Alleine in Wels wurden in den vergangenen 30 Jahren fast 375.000 Menschen beraten. In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten wurden mehr als 71 Millionen Euro für die Mitglieder erkämpft.

Foto zum Download

v.l.n.r. AK-Bezirksstellenleiterin Mag.a Margit Göbl und AK-Präsident Andreas Stangl
v.l.n.r. AK-Bezirksstellenleiterin Mag.a Margit Göbl und AK-Präsident Andreas Stangl © Wolfgang Spitzbart, Arbeiterkammer Oberösterreich


Kontakt

Kontakt

Arbeiterkammer Wels
Roseggerstraße 8
4600 Wels

TEL: +43 50 6906 5318
FAX: +43 50 6906 5399
E-MAIL: wels@akooe.at

Finden Sie uns auf Google Maps

  • © 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0

  • Datenschutz
  • Impressum