04.11.2026

AK-Kinderbetreuungsatlas 2026: So steht es um die Kinderbildung und -betreuung in der Stadt Steyr und im Bezirk Steyr-Land

Für berufstätige Eltern hängt vieles mit bedarfsgerechter Kinderbetreuung vor Ort zusammen. Sei es der Wiedereinstieg, das Arbeitszeitausmaß oder die Urlaubsplanung. Der AK-Kinderbetreuungsatlas 2026 schafft Transparenz zu den aktuellen Rahmenbedingungen wie Öffnungszeiten, Mittagsangebot und Schließzeiten in den Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen der oberösterreichischen Gemeinden. In und der Stadt Steyr und im Bezirk Steyr-Land zeigt sich beim Angebot der Kinderbildung und -betreuung ein recht stabiles Bild im Vergleich zum Vorjahr. 

Während viele Gemeinden gute und teilweise vollzeittaugliche Rahmenbedingungen bieten, gibt es in anderen Gemeinden bei Öffnungszeiten, Mittagsverpflegung und Schließzeiten über alle Altersgruppen hinweg noch deutlichen Aufholbedarf. 

Über 70 Prozent der Gemeinden erhalten gleiche Bewertung wie im Vorjahr

Der Kinderbetreuungsatlas 2026 zeigt in und der Stadt Steyr und im Bezirk Steyr-Land eine recht stabile Entwicklung gegenüber dem Vorjahr: Elf von 15 teilnehmenden Gemeinden erhalten die gleiche Bewertung wie im Vorjahr und drei Gemeinden haben sich verschlechtert. Neun der 15 Gemeinden erreichen dabei erneut die höchste Kategorie 1A. In der Erhebung 2025 waren es noch 12 Gemeinden, wobei 18 teilnahmen. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass einige der Gemeinden, die im Vorjahr die Höchstbewertung 1A erhielten, in diesem Jahr die Datenübermittlung verweigerten.

Zwei Gemeinden wurden aufgrund zu vieler Schließtage oder Verschlechterung bei den Öffnungszeiten zurückgestuft: Das sind Laussa (von C auf D) und Pfarrkirchen bei Bad Hall (von 1A auf A).
Trotz des Rückgangs liegt der Anteil der 1A-Gemeinden in der Stadt Steyr und im Bezirk Steyr-Land mit 42,9 Prozent weiterhin deutlich über dem oberösterreichweiten Durchschnitts-Wert von rund 36 Prozent. Weitere 9,5 Prozent der Gemeinden erreichen die Kategorie A (OÖ-Schnitt: 16 Prozent). Je einer Gemeinde wurde in der Gesamtbewertung die Kategorie B und C zugeordnet, zwei erhielten die Gesamtbewertung D. 

Mangelndes Angebot für Unter-Dreijährige erschwert Wiedereinstieg

Besonders schwierig ist die Betreuungssituation für Kinder unter drei Jahren. Für viele Eltern ist es nach wie vor nicht selbstverständlich, nach der einkommensabhängigen Karenz – dem am häufigsten gewählten Karenz-Modell mit 12 oder 14 Monaten – unmittelbar einen Betreuungsplatz zu finden. In der Stadt Steyr und einzelnen Gemeinden des Bezirks Steyr-Land beginnt die Aufnahme erst ab dem 18. Lebensmonat, als spätestes Erstaufnahmealter wurden 24 Monate angegeben. 

Nur zwei von 15 mitwirkenden Gemeinden erreichen bei den Unter-Dreijährigen die Kategorie 1A. Das sind die Stadt Steyr und Waldneukirchen Sie erfüllen alle drei Kriterien für diese Altersgruppe und bieten somit eine Betreuung an, die eine Vollzeitbeschäftigung ermöglicht. Voraussetzung dafür sind unter anderem Öffnungszeiten von Montag bis Donnerstag von mindestens 9,5 Stunden täglich und mindestens 45 Stunden pro Woche. 

Lange Schließzeiten betreffen besonders Kindergarten-Kinder

Wesentlich besser ist die Situation bei den Drei- bis Sechsjährigen. Sechs Gemeinden erreichen in dieser Altersgruppe die Kategorie 1A und verfügen damit über ein vollzeittaugliches Betreuungsangebot. Dazu zählen Adlwang, Dietach, Rohr im Kremstal, Sierning, die Stadt Steyr und Waldneukirchen.

Fünf Gemeinden (23,8 Prozent) werden in Kategorie A und eine Gemeinde wird in Kategorie B eingestuft. Eine Gemeinde fällt in dieser Altersgruppe in Kategorie C, zwei in Kategorie D. Auch bei den Kindergärten gibt es eine Verschlechterung bei den Schließzeiten: Laussa wird in dieser Kategorie von C auf D zurückgestuft. 

Neben dem Betreuungsumfang sind Schließzeiten ein wesentlicher Faktor für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf über alle Altersgruppen hinweg. Das OÖ. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz sieht vor, dass Bildungseinrichtungen mindestens 47 Wochen pro Jahr geöffnet sein müssen. Ist der Bedarf gegeben, dürfen die Einrichtungen nicht länger als fünf Wochen geschlossen sein.

In Steyr-Stadt und Steyr-Land überschreiten drei Gemeinden die gesetzlich vorgesehene Grenze bei den Kindergärten und fünf Gemeinden bei den Krabbelstuben . Die zusätzlichen Schließzeiten können für berufstätige Eltern zu einer Herausforderung werden, wenn keine alternative Betreuung zur Verfügung steht. 

Vereinbarkeit endet oft mit Volksschul-Eintritt

Bei der Betreuung von Volksschulkindern fällt die Bewertung in Steyr-Stadt und Steyr-Land sehr unterschiedlich aus. Sieben Gemeinden erreichen Kategorie A, während drei Gemeinden in Kategorie B eingestuft werden. Zwei Gemeinden findet sich in der Kategorie C und drei in Kategorie D.

Damit zeigt sich bei der Betreuung von Schulkindern noch deutliches Entwicklungspotenzial. Denn für Familien ist ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot über die Kindergartenzeit hinaus wesentlich, um Beruf und Familie dauerhaft miteinander vereinbaren zu können. 

„Eine gute Kinderbetreuung ist eine zentrale Voraussetzung dafür, dass Eltern arbeiten und Familien ihren Alltag verlässlich organisieren können. Wenn Einrichtungen zu wenige Wochen geöffnet haben oder Kinder erst sehr spät aufgenommen werden, trifft das unmittelbar die betroffenen Familien.“ fasst AK-Präsident Andreas Stangl zusammen. 

Die Arbeiterkammer fordert daher einen Rechtsanspruch auf einen qualitativ hochwertigen Betreuungsplatz vom zweiten Lebensjahr bis zum Ende der Volksschule. Dazu braucht es eine verpflichtende und professionelle Bedarfserhebung in den Gemeinden und Bezirken sowie eine sichere Finanzierung durch das Land Oberösterreich, damit vollzeittaugliches Betreuungsangebot flächendeckend wird. 

Alle Informationen zur Gesamtbewertung, zu den Kategorien und Altersgruppen sowie zu den aktuellen Betreuungsquoten sind für alle oberösterreichischen Gemeinden in der digitalen Ausgabe des AK-Kinderbetreuungsatlas 2026 unter kba.arbeiterkammer.at zu finden. Im digitalen Atlas ist auch ersichtlich, ob die jeweilige Gemeinde die sogenannten Barcelona-Ziele für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren sowie von drei- bis sechsjährigen Kindern erfüllt.

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