Fast 3.400 Beratungen: Rechtsexperten der AK Braunau hatten in der Corona-Zeit alle Hände voll zu tun
Die Corona-Krise hat auch im Bezirk Braunau gewaltige Spuren hinterlassen und die regionale Arbeitswelt verändert: Rekordarbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Home-Office, Angst vor Ansteckung und Jobverlust, finanzielle Sorgen und Existenzängste – all das schlug sich in den Beratungszahlen der AK Braunau nieder. Bis zum Shutdown Mitte März gab es 498 Anrufe bei den AK-Beratern/-innen im Bezirk, ab da bis Ende Juni mehr als 3 Mal so viele, nämlich 1.759. Die Zahl der Mailanfragen ist im Vergleich zum ersten Halbjahr 2019 um 159 Prozent gestiegen. Oberösterreichweit war der 16. März ein nie dagewesener Spitzentag mit etwas mehr als 5.000 telefonischen Anfragen an die AK.
AK war für Beschäftigte da
„Wir haben innerhalb kürzester Zeit auf telefonische und E-Mail-Beratung umgestellt und damit durchgehend ein zuverlässiges Beratungsangebot für unsere Mitglieder sichergestellt, das auch intensiv genutzt wurde“, berichtet AK-Bezirksstellenleiter Mag. Stefan Wimmer. „Fast noch schwieriger war für unsere Expertinnen und Experten aber die Umstellung bei den Rechtsauskünften. Es gab laufend neue Gesetze und wochenlang eine Flut an Verordnungen. Eine Rechtsauskunft, die um 10 Uhr erteilt wurde, konnte bereits um 14 Uhr wieder überholt sein. Oftmals herrschte Verwirrung, weil unklare Regelungen zuerst angekündigt und dann tage- oder gar wochenlang nicht umgesetzt wurden, wie etwa beim Schutz der Risikogruppen“, erklärt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Die große Zahl an Anfragen und die täglich geänderte Gesetzeslage hat den Arbeitsalltag der AK-Berater/-innen ordentlich durcheinandergewirbelt. „Einige Male mussten wir uns über Nacht in teils komplizierte Gesetze einarbeiten, einige Male auch über das Wochenende“, erzählt Bezirksstellenleiter Stefan Wimmer.
Auskunft gibt es bei der AK
Die Reaktionen der Anrufer/-innen waren sehr positiv: „Obwohl oft sehr verzweifelt, waren sie froh, dass ihnen in dieser schwierigen Zeit wer zur Seite stand und kompetent Auskunft erteilen konnte.“ Hauptthemen der Anfragen waren Kündigungen, Kurzarbeit, Kinderbetreuung, mangelnde Sicherheitsvorkehrungen (Abstände, Schutzmasken, Desinfektion), Home-Office und zuletzt arbeitsrechtliche Fragen rund um Auslandsurlaube.
Im Urlaub gekündigt
Ein Bäcker aus dem Bezirk Braunau hatte von 11. bis 21. März mit seinem Arbeitgeber Urlaub vereinbart. Er hatte seinem Chef auch mitgeteilt, dass er auf Hochzeitsreise nach Zypern fliege – der Chef hatte ihm einen schönen Urlaub gewünscht. Nur einen Tag später teilte der Arbeitgeber seinem flitternden Mitarbeiter per WhatsApp mit, dass er aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt sei. Abgesehen vom schlechten Stil war dieses Vorgehen auch unzulässig, weil eine während des Urlaubs ausgesprochene Kündigung im Falle einer kurzen Kündigungsfrist, wie sie im Kollektivvertrag für Bäcker vorgesehen ist, mit dem Erholungszweck des Urlaubes in Widerspruch steht.
Die AK Braunau nahm sich des Falles an und bemerkte bei der Prüfung der Unterlagen auch, dass der Bäcker über einen längeren Zeitraum zu geringe Nachtzuschläge erhalten hatte. Ein Großteil davon war aber der kurzen Verfallsfrist zum Opfer gefallen. Letztlich forderte die AK den Bäckerbetrieb zur Zahlung einer Kündigungsentschädigung und der noch nicht verfallenen Nachtzuschläge auf. Der Mann bekam 1.400 Euro nachbezahlt.
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