AK liefert aktuelle Zahlen und Daten: So steht es um die Kinderbildung und -betreuung in Steyr und Steyr-Land
Das Angebot an institutioneller Kinderbildung und -betreuung in Steyr und Steyr-Land variiert von Gemeinde zu Gemeinde. Während die einen Familien eine gute Infrastruktur vorfinden, können andere nicht einmal einer Vollzeit-Arbeit nachgehen. Aber wo gibt es dringenden Handlungsbedarf? Und wie sieht es mit den Öffnungszeiten aus? Der AK-Kinderbetreuungsatlas liefert die Antworten.
Bereits seit 25 Jahren stellt der Kinderbetreuungsatlas der AK OÖ die institutionelle Kinderbildung und -betreuung in Oberösterreich auf den Prüfstand. Die Beurteilung orientiert sich bei den Öffnungszeiten am OÖ Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz bzw. an den Definitionen der Kindertagesheimstatistik der Statistik Austria. Das Angebot wird in einzelnen Kategorien von 1A bis D abgebildet. An der jüngsten Erhebung haben sich 338 Gemeinden beteiligt. 100 Gemeinden haben die Amtshilfe verweigert und keine Daten an die AK Oberösterreich bzw. an das Institut für Empirische Sozialforschung (IFES) übermittelt, darunter Bad Hall und Losenstein aus dem Bezirk Steyr-Land.
Barcelona Ziele noch in weiter Ferne
Neu ist heuer in der Online-Version, dass auch das Erfüllen/Nicht-Erfüllen der Barcelona-Ziele für jede oberösterreichische Gemeinde grafisch dargestellt wird. Die Barcelona-Ziele sehen vor, dass für ein Drittel der Unter-Dreijährigen und 96 Prozent der Drei- bis Sechsjährigen Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. Ganz besonders beim Angebot für die Unter-Dreijährigen ist Oberösterreich säumig. Der Bezirk Steyr (Stadt und Land) verfehlt das Barcelona-Ziel bei den Unter-Dreijährigen mit einer Betreuungsquote (inkl. Tageseltern) von 21,5 Prozent um 11,9 Prozentpunkte deutlich. Hingegen bei den Drei- bis Sechsjährigen liegt die Betreuungsquote (inkl. Tageseltern) mit 96,1 Prozent über dem Barcelona-Ziel.
„Nur mit einem massiven Ausbau der Angebote und einem Rechtsanspruch auf kostenlose Kinderbildung und -betreuung ab dem zweiten Lebensjahr können wir sicherstellen, dass alle Familien eine echte Wahlfreiheit und die gleichen Chancen haben. Die Entscheidung, wie viele Stunden jemand arbeiten gehen kann, darf nicht vom Wohnort abhängig sein. Dazu braucht es mehr Geld für die Gemeinden. Denn jeder in die Kinderbildung und -betreuung investierte Euro, kommt mit einem Faktor von 1:7 in die Gesellschaft zurück“, so AK-Präsident Andreas Stangl.
Gesamtübersicht: Zwölf Steyrer Gemeinden in der höchsten Kategorie
Gemeinden, die in den drei Altersgruppen acht bzw. alle neun Kriterien erfüllen sind in der Gesamtübersicht sogenannte 1A-Gemeinden. Diese höchste Einstufung haben heuer zwölf der 21 Gemeinden im Bezirk Steyr (Stadt und Land) erreicht. Das sind 57,1 Prozent. Damit liegt der Bezirk deutlich über dem oberösterreichischen Anteil in der Höhe von 40,9 Prozent. Weitere 9,5 Prozent der Gemeinden im Bezirk Steyr (Stadt und Land) sind in der Gesamtübersicht in der Kategorie A (sieben oder sechs Kriterien) zu finden. Reichraming musste in der letzten Kategorie D (ein oder kein Kriterium) eingereiht werden.
Aufholbedarf bei Angebot für Unter-Dreijährige
Gerade für Unter-Dreijährige gibt es in Oberösterreich zu wenig Betreuungsplätze. Einige Gemeinden haben als Mindestalter für die Erstaufnahme den 12. Lebensmonat festgelegt, als spätestes Erstaufnahmealter wurde der 24. Lebensmonat angegeben. Lediglich zwei Gemeinden – Sierning und Steyr-Stadt – sind bei den Unter-Dreijährigen in der Kategorie 1A zu finden und erfüllen damit alle drei abgefragten Kriterien und zudem jene Kriterien für ein Betreuungsangebot, das Eltern das Ausüben einer Vollzeitarbeit ermöglicht. 1A-Gemeinden haben täglich (Montag bis Donnerstag) mindestens 9,5 Stunden und wöchentlich mindestens 45 Stunden geöffnet.
Zehn Gemeinden sind A-Gemeinden und erfüllen die drei abgefragten Kriterien. Weitere fünf Gemeinden entfallen in die Kategorie B (zwei von drei Kriterien). Eine Gemeinde ist bei den Unter-Dreijährigen in der Kategorie C (ein von drei Kriterien) zu finden. Reichraming bietet kein entsprechendes Angebot für Unter-Dreijährige und musste deshalb in die D-Kategorie eingestuft werden.
Der § 8 im OÖ. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (KBBG) regelt den Beginn und das Ende des Arbeitsjahres und die Ferien. Darin heißt es, dass Bildungseinrichtungen mindestens 47 Wochen geöffnet sein müssen. Sechs Gemeinden (28,6 Prozent) in Steyr und Steyr-Land haben die gesetzlichen Änderungen im Arbeitsjahr 2023/24 bei den Unter-Dreijährigen nicht umgesetzt und über das Arbeitsjahr verteilt längere Schließzeiten
Bessere Angebotssituation in Steyrer Kindergärten
Etwas besser aufgestellt ist man im Bezirk Steyr (Stadt und Land) beim Angebot für Kindergartenkinder. Sechs Gemeinden erfüllen hier die Kriterien für eine 1A-Gemeinde. Adlwang, Dietach, Rohr im Kremstal, Sierning, Steyr-Stadt und Wolfern können bei der Betreuung der Drei- bis Sechsjährigen als vollzeittaugliche Gemeinden bezeichnet werden. 28,6 Prozent der Gemeinden sind A-Gemeinden, 14,3 Prozent sind B-Gemeinden und 14,3 Prozent sind C-Gemeinden. Gaflenz ist bei den Drei- bis Sechsjährigen die einzige D-Gemeinde im Bezirk Steyr (Stadt und Land). Vier der 21 Gemeinden im Bezirk haben die gesetzlichen Vorgaben 2023/24 bei den Kindergartenkindern nicht umgesetzt und über das Arbeitsjahr verteilt längere Schließzeiten.
Zehn Gemeinden im Bezirk Steyr bei Angebot für Volksschüler:innen in Kategorie A
Durchaus verbesserungswürdig ist in Steyr und Steyr-Land auch das Betreuungsangebot für die Volksschulkinder. Zehn Gemeinden haben die beste Kategorie A erreicht. 19 Prozent der Gemeinden sind in der Kategorie B und 9,5 Prozent in der Kategorie C zu finden. Gaflenz, Reichraming und Weyer haben kein entsprechendes Betreuungsangebot für Volksschulkinder und sind somit D-Gemeinden.
Zum AK Kinderbetreuungsatlas
Die Erhebung zum Kinderbetreuungsatlas 2023/24 wurde zwischen Juli und November 2024 in den oberösterreichischen Gemeinden durchgeführt. In Zusammenarbeit mit dem Institut für Empirische Sozialforschung (IFES) hat die Arbeiterkammer die Daten erhoben und ausgewertet. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Kinderbetreuungsatlas keine Auskunft über die vorhandenen Betreuungsplätze und die tatsächliche Bedarfsdeckung vor Ort gibt.
Aufgrund gesetzlicher Verbesserungen, die Ende 2022 zwischen Gewerkschaften und Land OÖ ausverhandelt wurden, mussten die abgefragten Kriterien im Kinderbetreuungsatlas angepasst werden. Für jede der drei Altersgruppen (Unter-Dreijährige, Drei- bis Sechsjährige, Volksschulkinder) wurden somit die Dauer der täglichen Öffnungszeiten, das Angebot eines Mittagessens und die Schließzeiten über das gesamte Arbeitsjahr (mindestens 47 Wochen im Jahr geöffnet) abgefragt. Ein Vergleich zum Vorjahr ist deshalb heuer nicht möglich.
Die Ergebnisse des Kinderbetreuungsatlas stehen unter https://kba.arbeiterkammer.at/ auch in einer Online-Version zur Verfügung und kann unter frauen@akooe.at auch in einer gedruckten Version angefordert werden.