Arbeitsfähigkeit eingeschränkt nach Unfall auf dem Weg zur Arbeit: AK Eferding erstritt dauerhafte Versehrtenrente für Angestellte
Vor zweieinhalb Jahren hatte eine Frau aus dem Bezirk Eferding auf dem Weg zu ihrer Arbeit mit dem Fahrrad einen schweren Unfall. Sie war seitdem nie wieder in jenem Ausmaß in ihrer Arbeit einsetzbar wie vor dem Unfall. Für die Dauer von 2 Jahren wurde ihr eine vorläufige Versehrtenrente von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) ausbezahlt. Auch danach war sie immer noch erheblich eingeschränkt. Doch die AUVA verlängerte die Auszahlung der Rente nicht. Erst nach einer Klage durch die Arbeiterkammer Eferding bekommt die Frau die Versehrtenrente nun als Dauerrente ausbezahlt.
Befristete Versehrtenrente nicht verlängert
Auf ihrem Arbeitsweg wurde die Radfahrerin von einem PKW erfasst und dabei schwer verletzt. Zahlreiche Brüche am ganzen Körper und eine Gehirnerschütterung führten dazu, dass sie ihre Arbeit als Führungskraft nicht mehr wie zuvor ausüben konnte. Sie musste ihren Leitungsposten aufgeben und ging in Altersteilzeit. Wie in solchen Fällen vorgesehen, erhielt die Frau von der AUVA eine vorläufige Versehrtenrente, und zwar im Ausmaß von 20 Prozent der Vollrente – befristet auf 2 Jahre. Nach Ablauf dieser Befristung stellte die AUVA einen Bescheid zu, der besagte, dass sie keinen Anspruch auf Weitergewährung der Rente habe, weil eine Minderung der Erwerbsfähigkeit im entschädigungspflichtigen Ausmaß nicht vorliege – so die Begründung.
AK reichte Klage ein
Die Frau konnte diesen Bescheid überhaupt nicht nachvollziehen und wandte sich hilfesuchend an die Arbeiterkammer Eferding. „Sie schilderte uns, dass sie immer noch massiv an den Folgen des Unfalls leidet. Deswegen haben wir für sie Klage gegen den Bescheid der AUVA eingebracht“, sagt der Leiter der AK-Bezirksstelle Eferding, Dr. Werner Wagnest. Mit Erfolg: Neue Gutachten wurden in Auftrag gegeben, die die Ansicht der Arbeiterkammer bestärkten. Die Frau bekommt nun doch weiterhin die Versehrtenrente.
Wegeunfälle sind Arbeitsunfälle
„Unfälle, die auf dem direkten Weg zur Arbeit passieren, gelten als Arbeitsunfälle. Wenn dadurch Schäden bleiben, die die Erwerbsmäßigkeit mindern, steht den Betroffenen eine Versehrtenrente in unterschiedlich hohem Ausmaß zu – je nach Grad der Erwerbsminderung. Ich rate allen, sich bei Fragen dazu oder bei Unklarheiten mit Bescheiden der AUVA an uns zu wenden“, sagt Wagnest.
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