Dank Klage der AK Braunau: Schwerarbeitszeiten eines Metzgers anerkannt
Die Arbeiterkammer Oberösterreich setzt bei ihren Serviceleistungen ganz bewusst auf Wohnortnähe. Das kam auch einem Arbeitnehmer aus dem Bezirk Braunau zugute. Er arbeitet seit Jahrzehnten als Metzger, eine harte und anstrengende Arbeit, bekam aber von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) mitgeteilt, dass seine Schwerarbeitszeiten nicht anerkannt werden und er somit keinen Anspruch auf eine Schwerarbeitspension habe. Erst nach AK-Klage lenkte die PVA ein. „Wir bieten unseren Mitgliedern die Möglichkeit, sich Rat und Hilfe direkt in ihrer Region zu holen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
Harte und anstrengende Arbeit
Ein Metzger aus dem Bezirk Braunau muss tagtäglich bis zu 600 kg Fleisch heben und tragen, hunderte Kilo Fleisch verarbeiten und bis zu 15 Schweine pro Tag zerlegen. Eine harte und anstrengende Arbeit, die kaum bis zum Regelpensionsalter von 65 Jahren zu schaffen ist. Darum wollte das AK-Mitglied rechtzeitig geklärt wissen, ob seine Tätigkeit als Schwerarbeit anerkannt wird. Also stellte er bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) einen Antrag auf Feststellung von Schwerarbeitszeiten, um frühzeitig Klarheit darüber zu haben, ob er schon mit 60 Jahren in Pension gehen kann.
Klage gegen die PVA eingereicht
Zu seinem Unverständnis wurde seine Arbeit von der PVA nicht als Schwerarbeit anerkannt. Der Mann wandte sich daraufhin an die AK-Bezirksstelle Braunau. Diese reichte Klage gegen den PVA-Bescheid ein. Mit Erfolg: Ein gerichtlicher Gutachter stellte fest, dass die Tätigkeit des Metzgers sehr wohl als Schwerarbeit anzuerkennen ist. Die PVA musste ihm daher 163 Versicherungsmonate als Schwerarbeit anrechnen. Das reicht aus, um im Alter von 60 Jahren in Pension zu gehen. Denn um die Schwerarbeitspension in Anspruch nehmen zu können, benötigt man in Summe 540 Versicherungsmonate und in den vergangenen 20 Jahren (= 240 Monate) zumindest 120 Schwerarbeitsmonate.
AK verhilft zum Recht
AK-Präsident Stangl rät den Mitgliedern, sich bei Problemen umgehend an die AK zu wenden: „Unsere Zentrale in Linz und die 14 Bezirksstellen unterstützen unsere Mitglieder dabei, so rasch wie möglich zu ihrem Recht zu kommen. Es ist nicht akzeptabel, dass wegen mangelhafter Bescheide, sei es beim Pflegegeld oder bei Pensionen, immer wieder die Gerichte bemüht werden müssen.“
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