AK erkämpft vor Gericht Erhöhung der Pflegestufe und verhilft dadurch demenzkranker Frau zu 431 Euro mehr im Monat
Seit Jahren pflegt ein betagter Mann aus dem Bezirk Gmunden alleine seine mittlerweile 84-jährige demenzkranke Ehefrau. Diese leidet zudem an chronischer Herzinsuffizienz und Epilepsie, erhielt aber bis zum September des Vorjahres nur Pflegestufe 1. Mit Hilfe der Arbeiterkammer konnte das Pflegegeld mittlerweile auf Stufe 4 erhöht werden. Das bedeutet nicht nur, dass für die Pflege nun monatlich 431,30 Euro mehr zur Verfügung stehen, auch die Chance auf einen Pflegeheimplatz ist somit deutlich höher geworden.
Pflege immer anstrengender
Aufopfernd kümmert sich der Mann aus dem Bezirk Gmunden seit Jahren um seine kranke Ehefrau. Einmal pro Woche wird diese für ein paar Stunden in der Demenzgruppe des Altersheimes betreut. Diese Pflegepause nutzt der betagte Mann, um sich mit Rad- und Wandertouren fit zu halten.
Da die Betreuung seiner Frau immer anstrengender wurde, wandte sich der Mann um Hilfe an die Arbeiterkammer. Zusätzlich verschlimmerte sich der Gesundheitszustand seiner Frau durch eine Influenza und der Pflegeaufwand wurde immer größer.
Er beantragte daher bei der PVA eine Erhöhung des Pflegegeldes. Diese gewährte aber trotz des schlechten Gesundheitszustandes der Frau nur eine Erhö-hung der Pflegestufe von 1 auf 2. Damit war der pflegende Ehemann jedoch nicht einverstanden. Er wandte sich an die AK Gmunden, die wegen des hohen Pflegebedarfs der Frau kostenlosen Rechtsschutz gewährte. Die Arbeiterkammer brachte bei Gericht eine Klage und einen Antrag auf Neubewertung ein, den das zuständige Gericht auch genehmigte.
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Aufgrund dieser Neubewertung bekam die Pflegebedürftige schlussendlich rückwirkend für 4 Monate das Pflegegeld für Stufe 3 und danach den Betrag für die Stufe 4. Durch die Unterstützung der Arbeiterkammer erhält die pflegebedürftige Frau monatlich 431 Euro mehr an Pflegegeld. Und die Chancen auf einen Platz in einem Pflegeheim mit professioneller Betreuung sind dadurch ebenfalls stark gestiegen. „Es lohnt sich, die Pflegegeldeinstufung überprüfen zu lassen. Wir stellen oft fest, dass die Einstufung zu gering ist und den Pflegenden dadurch bedeutsame Geldsummen entgehen, die sie zur Pflege dringend brauchen würden. Es zahlt sich aus, den Rat unserer Expertinnen und Experten einzuholen“, so AK-Präsident Andreas Stangl.
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