Alle Hände voll zu tun in der Corona-Zeit: Beratungen der AK Rohrbach stiegen auf mehr als das Zweieinhalbfache
Die Covid-19-Pandemie löste weltweit eine Krise in bisher noch nicht gekanntem Ausmaß aus. Das fordert(e) die Arbeitnehmer/-innen so stark wie noch nie. Rekordarbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Ängste vor Jobverlust, Probleme bei der Organisation der Kinderbetreuung und finanzielle Sorgen der Beschäftigten schlugen sich auch in den Beratungszahlen der Arbeiterkammer Rohrbach nieder: Bis zum Shutdown Mitte März gab es 570 Anrufe bei den AK-Beratern im Bezirk, ab dann bis Ende Mai mehr als zweieinhalb Mal so viele, nämlich 1.509. Darüber hinaus wurden 158 Mails mit arbeitsrechtlichen Fragen individuell und persönlich beantwortet. In ganz Oberösterreich wurden am Spitzentag, dem 16. März, 5.011 verzweifelte Anrufer/-innen registriert.
Beratung per E-Mail und Telefon
Der Shutdown und die damit verbundenen Folgen für die Menschen wirkte sich entsprechend auch in der Beratung der AK Rohrbach aus. „Wir stellten ein zuverlässiges Beratungsangebot per Telefon und E-Mail sicher, das von unseren Mitgliedern auch intensiv genutzt wurde“, berichtet AK-Bezirksstellenleiter Manfred Riepl, MAS. „Noch schwieriger war aber die Umstellung bei den Rechtsauskünften. Da war vieles neu – völlig neue Gesetze, permanente Änderungen, wochenlang eine Flut an Verordnungen, viel Verwirrung um Regelungen. Eine Rechtsauskunft, die um 16 Uhr erteilt wurde, konnte schon nächsten Tag in der Früh wieder überholt sein.“
Unklarheit: Risikogruppe
Hauptthemen der Anfragen waren Kündigungen, Kurzarbeit, Kinderbetreuung, mangelnde Sicherheitsvorkehrungen (Abstände, Schutzmasken, Desinfektion), Homeoffice und zuletzt arbeitsrechtliche Fragen rund um Auslandsurlaube. Besonders viele Anfragen von verunsicherten Beschäftigten gab es – auch wegen der medialen Berichterstattung – zum Thema „Risikogruppen“. Riepl zählt ein paar Beispiele für Fragen aus der Beratung auf: „Ich habe eine schwere Lungenkrankheit, muss ich zur Arbeit gehen?“, „Vor einem Jahr hatte ich einen Herzinfarkt, gehöre ich zur Risikogruppe?“, „Meine Frau hat Diabetes und ist gefährdet, gelten Regelungen für Risikogruppen auch für mich?“, „Was brauche ich für eine Freistellung?“, „Kann der Hausarzt die Einstufung in die Risikogruppe entscheiden?“
Gerade bei diesen Fragen konnten die AK-Berater lange keine eindeutigen Antworten geben. Der Grund dafür: „Trotz mehrfacher Ankündigung ließ die Regierung die Beschäftigten mit Vorerkrankungen wochenlang im Regen stehen. Die erste öffentliche Ankündigung, dass die Risikogruppen besonders geschützt werden, gab es am 30. März, beschlossen wurde die Regelung aber erst 5 Wochen später, am 5. Mai.“
Ein Fall aus dem Arbeitsrecht abseits von Corona: 3.000 Euro Jubiläumsgeld nicht bezahlt
Zur täglichen Routine der Arbeiterkammer Rohrbach gehören Überprüfungen von Lohnabrechnungen und von Endabrechnungen, wenn das Dienstverhältnis beendet wurde. Dabei werden oft falsche Einstufungen im Kollektivvertrag, fehlende KV-Erhöhungen oder falsche Abfertigungsberechnungen festgestellt.
Auch eine Frau aus dem Bezirk ließ sich nach der einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses die Endabrechnung kontrollieren. Dabei stieß der Berater der Arbeiterkammer auf Ungereimtheiten. Denn das im Kollektivvertrag vorgesehene Jubiläumsgeld nach langer Dienstzeit war in der Aufstellung nicht enthalten. Die AK intervenierte daraufhin beim Arbeitgeber. Der aber behauptete, dass der Frau das Geld nicht zustehe. Erst nach einigem Hin und Her sah die Firma ihren Fehler ein und überwies der Arbeitnehmerin den vorenthaltenen Betrag von rund 3.000 Euro.
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