Arbeitszeit von Küchengehilfin ohne ihr Wissen halbiert – AK konnte helfen
Einer Küchengehilfin wurde im Krankenstand die Entlohnung von 40 auf 20 Stunden reduziert. Ohne ihre Zustimmung. Weil sich die Frau aus dem Bezirk Gmunden nicht mehr zu helfen wusste, suchte sie Rat bei der Arbeiterkammer. Mit Erfolg. Nachdem die AK mehrfach interveniert und eine Klage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht angedroht hatte, bezahlte der Arbeitgeber der Küchengehilfin, die er letztendlich auch noch gekündigt hatte, einen Betrag von etwas mehr als 6.000 Euro.
„Dieser Arbeitgeber hat ganz klar gegen das Arbeitsrecht verstoßen. Es war richtig, dass die Arbeitnehmerin zu uns gekommen ist“, sagt Dr. Johann Kalliauer, Präsident der Arbeiterkammer Oberösterreich.
Im Krankenstand nur mehr 20 Stunden
Es war im November 2018, als die Frau zum ersten Mal in der Arbeiterkammer Gmunden von ihren Problemen erzählte. Sie teilte mit, dass sie seit September 2015 als Küchenhilfe in einem Gastgewerbebetrieb beschäftigt sei. Mit 40 Stunden pro Woche. Seit Anfang Oktober 2018 befinde sie sich im Krankenstand, den sie umgehend gemeldet habe. Nun habe sie bemerkt, dass – ohne ihre Zustimmung – die Entlohnung ab Oktober 2018 auf 20 Stunden reduziert worden ist.
Chef mit Retourkutsche
Die AK hat daraufhin beim Dienstgeber interveniert und die unzulässige Reduzierung des Entgelts eingefordert. In der Folge wurde die betroffene Frau gekündigt.
Doch die AK ließ nicht locker und verlangte neben der ungekürzten Entgeltfortzahlung für 40 Wochenstunden auch die Abrechnung der restlichen Sonderzahlungen und der Kündigungsentschädigung auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung. Auch die Abrechnung des noch offenen Urlaubs wurde eingefordert.
Erst nach der Androhung einer Klage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht lenkte der Arbeitgeber ein und bezahlte seiner ehemaligen Mitarbeiterin den Betrag von etwas mehr als 6.000 Euro netto. Geld, das sie ohne Hilfe der Arbeiterkammer wohl nie bekommen hätte.
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