Von Pflegestufe 2 auf 5: AK Ried erkämpft höheres Pflegegeld für eine schwer kranke Frau
Eine 84-jährige Frau, die mit ihrem ebenfalls pflegebedürftigen Ehemann zusammenlebt und eine 24-Stunden-Pflege benötigt, hatte bisher Pflegegeld der Stufe 2 bekommen. Viel zu wenig, dachte sich die Familie des betagten Pärchens und wandte sich an die AK Ried um Hilfe. Diese klagte gegen den vorhandenen Bescheid und bekam Recht. Die Frau bekam letztlich sogar die Pflegestufe 5 zuerkannt.
Auf 24-Stunden-Pflege angewiesen
Die 84-jährige Frau aus dem Bezirk Ried leidet unter Herzerkrankungen, Bluthochdruck, Diabetes und kann ihren Alltag nicht mehr selber bestreiten, weil sie auf Hilfe bei der Körperpflege, Nahrungsaufnahme und Einnahme von Medikamenten, beim An- und Ausziehen, bei Besorgungen und beim Führen des Haushaltes angewiesen ist.
Sie kann mit ihrem Rollator und Begleitung ein paar Schritte gehen. Daher werden sie und ihr ebenfalls betagter Ehemann seit einigen Monaten von einer 24-Stunden-Pflegekraft betreut.
Zu wenig Pflegegeld
Von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) hatte die Frau bisher Pflegegeld der Stufe 2 zugesprochen bekommen. Das entspricht einem Pflegebedarf von mehr als 95 Stunden pro Monat – der tatsächliche Pflegebedarf war aber deutlich höher. Darum wandte sich die Familie an die Arbeiterkammer in Ried.
Neues Gutachten bringt höhere Pflegestufe
Die AK reichte im Namen der Familie Klage beim Arbeits- und Sozialgericht ein. Dieses gab ein neues medizinisches Sachverständigengutachten in Auftrag. Und siehe da: Das neue Gutachten ergab tatsächlich einen viel höheren Pflegebedarf.
Das Arbeits- und Sozialgericht gab diesem Gutachten recht und sprach der Familie ein höheres Pflegegeld zu – und zwar, aufgrund der zu erwartenden Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Frau, in Etappen: Für ein Monat Pflegestufe 3, für ein weiteres Monat Pflegestufe 4 und anschließend unbefristet Pflegegeld der Stufe 5. Der Einsatz der AK hatte sich also gelohnt.
Die Arbeiterkammer hilft unkompliziert und verlässlich
„Leider müssen viele unserer Mitglieder um ihre Ansprüche, wie etwa das Pflegegeld oder die Invaliditätspension kämpfen, obwohl sie schwer krank sind, Pflege benötigen oder nicht mehr arbeiten können“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl und fügt hinzu:
„Der Fall zeigt auch, wie wichtig die Beratung direkt in der Region für unsere Mitglieder ist. Kurze, unkomplizierte Wege sind das Um und Auf. Zudem übernehmen wir in Pflegegeldfällen auch die Vertretung für Personen, die keine AK-Mitglieder sind. Wie in diesem Fall reicht es aus, wenn Angehörige AK-Mitglieder sind“, betont Stangl.
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