15.07.2021

Unfassbar unsensibel: Firma kündigte Frau wenige Tage nach einer Fehl­geburt - AK Braunau verhalf ihr zur Kündigungs­entschä­digung

Was einer jungen Frau aus dem Bezirk Braunau im heurigen Frühjahr widerfuhr, war schon schrecklich genug: Sie verlor in der zehnten Schwanger­schaftswoche ihr ungeborenes Baby. Wenige Tage später verlor sie auch noch ihren Arbeitsplatz: Ihr Arbeitgeber hatte sie nach der Fehlgeburt gekündigt.

Das war nicht nur moralisch verwerflich, sondern wegen der besonderen Situation auch rechts­unwirksam. Die AK Braunau nahm sich des Falles an und verhalf der Frau zu einer Kündigungs­entschädigung. „Es ist wirklich unfassbar, wie unsensibel und respektlos manche Unternehmer mit ihren Beschäftigten umgehen“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Harte Schicksalsschläge

Kein Geld der Welt kann den Schmerz lindern, den eine junge Frau aus dem Bezirk Braunau im heurigen Frühjahr ertragen musste. In der zehnten Schwangerschafts­woche erlitt sie eine Fehlgeburt - wohl das Schlimmste, was einer Frau passieren kann. Weinige Tage später teilte ihr Arbeitgeber der Frau mit, dass sie mit Ende der Woche und unter Einhaltung einer einwöchigen Frist gekündigt sei. Im Kündigungs­schreiben stand weiter: „Während der Kündigungs­zeit müssen Sie selbst­verständlich zur Arbeit kommen oder Urlaub vereinbaren, ansonsten wäre dies ein vorzeitiger Austritt.“ Diese Passage war umso unsensibler, als die Firma über die Schwanger­schaft und die Fehl­geburt informiert war.

Mutterschutz gilt auch bei Fehlgeburt

Die AK Braunau nahm sich des Falles an und erkannte rasch, dass die Kündigung fristwidrig und daher rechtsunwirksam war. „Denn laut Mutterschutz­gesetz darf eine Kündigung erst 4 Wochen nach einer Fehl­geburt erfolgen“, erklärt AK-Bezirks­stellenleiter Mag. Stefan Wimmer. Da es für die Arbeit­nehmerin undenkbar war, noch einmal in die Firma zurück­zukehren und dort weiter­zuarbeiten, akzeptierte sie die Kündigung zum rechtlich möglichen Zeitpunkt und hatte dadurch Anspruch auf eine Kündigungs­entschädigung bis zum Ablauf der korrekten Kündigungs­frist. Die AK machte diese Entschädigung beim Arbeitgeber geltend. Mit Erfolg: Die Frau erhielt in zwei Raten die ihr zustehende Kündigungsentschädigung ausbezahlt - in Summe mehr als 2.400 Euro.

Respekt für Arbeitnehmer/-innen

Für AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer belegt dieser Fall einmal mehr, dass zu viele Unternehmer jeglichen Respekt vor ihren Mitarbeitern/-innen vermissen lassen: „Wir vernehmen in unserer Beratungs- und Vertretungs­praxis viele kleinere und größere Respekt­losigkeiten, aber dieser Fall ist besonders ungustiös. Hier geht es nicht nur um den Arbeitsplatz und die Existenz einer Familie - hier geht es um einen persönlichen Schicksals­schlag, auf den ein Arbeitgeber Rücksicht nehmen muss, allein schon aus Verant­wortungs­bewusstsein“, sagt Kalliauer.     

Es ist wirklich unfassbar, wie unsensibel und respektlos manche Unternehmer mit ihren Beschäftigten umgehen.

Dr. Johann Kalliauer

AK-Präsident

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