Unfassbar unsensibel: Firma kündigte Frau wenige Tage nach einer Fehlgeburt - AK Braunau verhalf ihr zur Kündigungsentschädigung
Was einer jungen Frau aus dem Bezirk Braunau im heurigen Frühjahr widerfuhr, war schon schrecklich genug: Sie verlor in der zehnten Schwangerschaftswoche ihr ungeborenes Baby. Wenige Tage später verlor sie auch noch ihren Arbeitsplatz: Ihr Arbeitgeber hatte sie nach der Fehlgeburt gekündigt.
Das war nicht nur moralisch verwerflich, sondern wegen der besonderen Situation auch rechtsunwirksam. Die AK Braunau nahm sich des Falles an und verhalf der Frau zu einer Kündigungsentschädigung. „Es ist wirklich unfassbar, wie unsensibel und respektlos manche Unternehmer mit ihren Beschäftigten umgehen“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
Harte Schicksalsschläge
Kein Geld der Welt kann den Schmerz lindern, den eine junge Frau aus dem Bezirk Braunau im heurigen Frühjahr ertragen musste. In der zehnten Schwangerschaftswoche erlitt sie eine Fehlgeburt - wohl das Schlimmste, was einer Frau passieren kann. Weinige Tage später teilte ihr Arbeitgeber der Frau mit, dass sie mit Ende der Woche und unter Einhaltung einer einwöchigen Frist gekündigt sei. Im Kündigungsschreiben stand weiter: „Während der Kündigungszeit müssen Sie selbstverständlich zur Arbeit kommen oder Urlaub vereinbaren, ansonsten wäre dies ein vorzeitiger Austritt.“ Diese Passage war umso unsensibler, als die Firma über die Schwangerschaft und die Fehlgeburt informiert war.
Mutterschutz gilt auch bei Fehlgeburt
Die AK Braunau nahm sich des Falles an und erkannte rasch, dass die Kündigung fristwidrig und daher rechtsunwirksam war. „Denn laut Mutterschutzgesetz darf eine Kündigung erst 4 Wochen nach einer Fehlgeburt erfolgen“, erklärt AK-Bezirksstellenleiter Mag. Stefan Wimmer. Da es für die Arbeitnehmerin undenkbar war, noch einmal in die Firma zurückzukehren und dort weiterzuarbeiten, akzeptierte sie die Kündigung zum rechtlich möglichen Zeitpunkt und hatte dadurch Anspruch auf eine Kündigungsentschädigung bis zum Ablauf der korrekten Kündigungsfrist. Die AK machte diese Entschädigung beim Arbeitgeber geltend. Mit Erfolg: Die Frau erhielt in zwei Raten die ihr zustehende Kündigungsentschädigung ausbezahlt - in Summe mehr als 2.400 Euro.
Respekt für Arbeitnehmer/-innen
Für AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer belegt dieser Fall einmal mehr, dass zu viele Unternehmer jeglichen Respekt vor ihren Mitarbeitern/-innen vermissen lassen: „Wir vernehmen in unserer Beratungs- und Vertretungspraxis viele kleinere und größere Respektlosigkeiten, aber dieser Fall ist besonders ungustiös. Hier geht es nicht nur um den Arbeitsplatz und die Existenz einer Familie - hier geht es um einen persönlichen Schicksalsschlag, auf den ein Arbeitgeber Rücksicht nehmen muss, allein schon aus Verantwortungsbewusstsein“, sagt Kalliauer.
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