Nicht mehr arbeitsfähig: AK Schärding erkämpft Invaliditätspension für schwer kranken Arbeitnehmer
Aufgrund verschiedener orthopädischer Krankheitsbilder sah sich ein Arbeiter aus dem Bezirk Schärding außerstande, in seinem Beruf weiter zu arbeiten.
Die AK Schärding ging für ihn vor das Arbeits- und Sozialgericht und hatte mit ihrer Klage gegen die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) Erfolg: Dem Mann wurde die Invaliditätspension zuerkannt.
Arbeiter wird berufsunfähig
Der 58-jährige Mann aus dem Bezirk Schärding war in den vergangenen 15 Jahren mehr als 90 Versicherungsmonate in seinem angelernten Beruf als Fassader beschäftigt, ehe ihn verschiedene hartnäckige orthopädische Erkrankungen daran hinderten, seinen Beruf weiter auszuüben.
PVA lehnt Invaliditätspension ab
Aufgrund der langjährigen Tätigkeit und der damit erworbenen Versicherungsmonate genoss er Berufsschutz. Einen Antrag auf Invaliditätspension lehnte die PVA ab. Verzweifelt wandte sich der Mann an die AK Schärding.
AK Schärding geht vor Gericht
Die AK reichte beim Arbeits- und Sozialgericht Klage gegen den ablehnenden Bescheid der PVA ein. Ein gerichtliches Gutachten bestätigte schließlich die Ansicht der AK-Expert:innen und die Wahrnehmung des Arbeiters: Er sei tatsächlich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage, seiner Arbeit nachzugehen, so das Gutachten.
Das Gericht orientierte sich an diesem Gutachten und urteilte im Sinne des Arbeitnehmers: Er bekam mit September 2022 die Invaliditätspension zugesprochen. Der Einsatz der AK hatte sich also gelohnt.
Arbeitnehmer:innen wird in Bezirken geholfen
„Leider müssen viele unserer Mitglieder um ihre Ansprüche, wie etwa die Invaliditätspension oder das Pflegegeld, kämpfen, obwohl sie schwer krank sind, nicht mehr arbeiten können oder Pflege benötigen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl und fügt hinzu: „Der Fall zeigt auch, wie wichtig die Beratung direkt in der Region für unsere Mitglieder ist. Kurze, unkomplizierte Wege sind das Um und Auf.
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