AK liefert aktuelle Zahlen und Daten: So steht es um die Kinderbildung und -betreuung im Bezirk Freistadt
Das Angebot an institutioneller Kinderbildung und -betreuung im Bezirk Freistadt variiert von Gemeinde zu Gemeinde. Während die einen Familien eine gute Infrastruktur vorfinden, können andere nicht einmal einer Vollzeit-Arbeit nachgehen. Aber wo gibt es dringenden Handlungsbedarf? Und wie sieht es mit den Öffnungszeiten aus? Der AK-Kinderbetreuungsatlas liefert die Antworten.
Bereits seit 25 Jahren stellt der Kinderbetreuungsatlas der AK OÖ die institutionelle Kinderbildung und -betreuung in Oberösterreich auf den Prüfstand. Die Beurteilung orientiert sich bei den Öffnungszeiten am OÖ Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz bzw. an den Definitionen der Kindertagesheimstatistik der Statistik Austria. Das Angebot wird in einzelnen Kategorien von 1A bis D abgebildet. An der jüngsten Erhebung haben sich 338 Gemeinden beteiligt. 100 Gemeinden haben die Amtshilfe verweigert und keine Daten an die AK Oberösterreich bzw. an das Institut für Empirische Sozialforschung (IFES) übermittelt, darunter die Gemeinden Bad Zell, Hagenberg im Mühlkreis, Hirschbach im Mühlkreis, Kaltenberg, Lasberg, Liebenau, Pierbach, Rainbach im Mühlkreis, St. Leonhard bei Freistadt, Unterweißenbach, Waldburg, Weitersfelden und Windhaag bei Freistadt im Bezirk Freistadt.
Barcelona Ziele noch in weiter Ferne
Neu ist heuer in der Online-Version, dass auch das Erfüllen/Nicht-Erfüllen der Barcelona-Ziele für jede oberösterreichische Gemeinde grafisch dargestellt wird. Die Barcelona-Ziele sehen vor, dass für ein Drittel der Unter-Dreijährigen und 96 Prozent der Drei- bis Sechsjährigen Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. Ganz besonders beim Angebot für die Unter-Dreijährigen ist Oberösterreich säumig. Der Bezirk Freistadt verfehlt das Barcelona-Ziel bei den Unter-Dreijährigen mit einer Betreuungsquote (inkl. Tageseltern) von 22,2 Prozent um 11,2 Prozentpunkte deutlich. Auch bei den Drei- bis Sechsjährigen liegt die Betreuungsquote (inkl. Tageseltern) mit 95,0 Prozent unter dem Barcelona-Ziel.
„Nur mit einem massiven Ausbau der Angebote und einem Rechtsanspruch auf kostenlose Kinderbildung und -betreuung ab dem zweiten Lebensjahr können wir sicherstellen, dass alle Familien eine echte Wahlfreiheit und die gleichen Chancen haben. Die Entscheidung, wie viele Stunden jemand arbeiten gehen kann, darf nicht vom Wohnort abhängig sein. Dazu braucht es mehr Geld für die Gemeinden. Denn jeder in die Kinderbildung und -betreuung investierte Euro, kommt mit einem Faktor von 1:7 in die Gesellschaft zurück“, so AK-Präsident Andreas Stangl.
Gesamtübersicht: Sechs Freistädter Gemeinden in der höchsten Kategorie
Gemeinden, die in den drei Altersgruppen acht bzw. alle neun Kriterien erfüllen sind in der Gesamtübersicht sogenannte 1A-Gemeinden. Diese höchste Einstufung haben heuer sechs der 27 Freistädter Gemeinden erreicht. Das sind 22,2 Prozent. Damit liegt der Bezirk unter dem oberösterreichischen Anteil in der Höhe von 40,9 Prozent. Weitere 18,5 Prozent der Freistädter Gemeinden sind in der Gesamtübersicht in der Kategorie A (sieben oder sechs Kriterien) zu finden. Keine Freistädter Gemeinde musste in der letzten Kategorie D (ein oder kein Kriterium) eingereiht werden.
Aufholbedarf bei Angebot für Unter-Dreijährige
Gerade für Unter-Dreijährige gibt es in Oberösterreich zu wenig Betreuungsplätze. Einige Gemeinden haben als Mindestalter für die Erstaufnahme den 12. Lebensmonat festgelegt, als spätestes Erstaufnahmealter wurde der 24. Lebensmonat angegeben. Lediglich die Gemeinde Wartberg ob der Aist ist bei den Unter-Dreijährigen in der Kategorie 1A zu finden und erfüllt damit alle drei abgefragten Kriterien und zudem jene Kriterien für ein Betreuungsangebot, das Eltern das Ausüben einer Vollzeitarbeit ermöglicht. 1A-Gemeinden haben täglich (Montag bis Donnerstag) mindestens 9,5 Stunden und wöchentlich mindestens 45 Stunden geöffnet.
Fünf Gemeinden sind A-Gemeinden und erfüllen die drei abgefragten Kriterien. Weitere sechs Gemeinden entfallen in die Kategorie B (zwei von drei Kriterien) Zwei Gemeinden sind bei den Unter-Dreijährigen in der Kategorie C (eines von drei Kriterien) zu finden. Keine Gemeinde ist bei den Unter-Dreijährigen in der Kategorie D zu finden.
Der § 8 im OÖ. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (KBBG) regelt den Beginn und das Ende des Arbeitsjahres und die Ferien. Darin heißt es, dass Bildungseinrichtungen mindestens 47 Wochen geöffnet sein müssen. Fünf Gemeinden (18,5 Prozent) im Bezirk Freistadt haben die gesetzlichen Änderungen im Arbeitsjahr 2023/24 bei den Unter-Dreijährigen nicht umgesetzt und über das Arbeitsjahr verteilt längere Schließzeiten
Bessere Angebotssituation in Freistädter Kindergärten
Besser aufgestellt ist man im Bezirk Freistadt beim Angebot für Kindergartenkinder. Sechs Gemeinden erfüllen hier die Kriterien für eine 1A-Gemeinde. Neumarkt im Mühlkreis, Pregarten, Sandl, St. Oswald bei Freistadt., Tragwein und Wartberg ob der Aist können bei der Betreuung der Drei- bis Sechsjährigen als vollzeittaugliche Gemeinden bezeichnet werden. 11,1 Prozent der Gemeinden sind A-Gemeinden, 7,4 Prozent sind B-Gemeinden und 11,1 Prozent sind C-Gemeinden. Keine Gemeinde ist bei den Drei- bis Sechsjährigen in der Kategorien D im Bezirk Freistadt eingereiht.
Zwei der 27 Gemeinden im Bezirk haben die gesetzlichen Vorgaben 2023/24 bei den Kindergartenkindern nicht umgesetzt und über das Arbeitsjahr verteilt längere Schließzeiten.
Nur drei Gemeinden bei Angebot für Volksschüler:innen in Kategorie A
Durchaus verbesserungswürdig ist im Bezirk Freistadt auch das Betreuungsangebot für die Volksschulkinder. Lediglich drei Gemeinden haben die beste Kategorie A erreicht. 33,3 Prozent der Gemeinden sind in der Kategorie B und 7,4 Prozent in der Kategorie C zu finden. Für Volksschulkinder ist das Betreuungsangebot so aufgestellt, dass keine Gemeinde in die Kategorie C und D eingestuft wurde.
Zum AK Kinderbetreuungsatlas
Die Erhebung zum Kinderbetreuungsatlas 2023/24 wurde zwischen Juli und November 2024 in den oberösterreichischen Gemeinden durchgeführt. In Zusammenarbeit mit dem Institut für Empirische Sozialforschung (IFES) hat die Arbeiterkammer die Daten erhoben und ausgewertet. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Kinderbetreuungsatlas keine Auskunft über die vorhandenen Betreuungsplätze und die tatsächliche Bedarfsdeckung vor Ort gibt.
Aufgrund gesetzlicher Verbesserungen, die Ende 2022 zwischen Gewerkschaften und Land OÖ ausverhandelt wurden, mussten die abgefragten Kriterien im Kinderbetreuungsatlas angepasst werden. Für jede der drei Altersgruppen (Unter-Dreijährige, Drei- bis Sechsjährige, Volksschulkinder) wurden somit die Dauer der täglichen Öffnungszeiten, das Angebot eines Mittagessens und die Schließzeiten über das gesamte Arbeitsjahr (mindestens 47 Wochen im Jahr geöffnet) abgefragt. Ein Vergleich zum Vorjahr ist deshalb heuer nicht möglich.
Die Ergebnisse des Kinderbetreuungsatlas stehen unter https://kba.arbeiterkammer.at/ auch in einer Online-Version zur Verfügung und kann unter frauen@akooe.at auch in einer gedruckten Version angefordert werden.
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