23.07.2020

Alle Hände voll zu tun in der Corona-Zeit: Te­lefon-Be­ratungen der AK Vöcklabruck stiegen auf mehr als das Drei­fache an

Die Covid-19-Pandemie hat eine weltweite Krise ausgelöst und fordert die Arbeitnehmer/-innen bis heute massiv: Rekordarbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Angst um den Job, Probleme bei der Organisation der Kinderbetreuung, finanzielle Sorgen. All das schlug sich auch in den Beratungszahlen der Arbeiterkammer Vöcklabruck nieder: Ab dem Shutdown Mitte März bis Ende Juni wandten sich 2270 Rat­suchende telefonisch an das AK-Team im Bezirk. Das sind mehr als dreimal so viele wie „normal“. Am Spitzentag, dem 16. März 2020, verzeichnete die AK Ober­österreich insgesamt 5.011 Anrufer/-innen. Zum Vergleich: An gewöhnlichen Tagen sind es oberösterreichweit rund 800. Den enormen Andrang bewältigten die AK-Experten/-innen während des Shutdowns im Home-Office.

Beratung aus dem Home-Office

„Wir haben innerhalb kürzester Zeit von persönlicher auf telefonische und E-Mail-Beratung um­gestellt und damit durchgehend ein zuverlässiges Beratungsangebot für unsere Mitglieder sichergestellt, das auch intensiv genutzt wurde“, sagt AK-Bezirksstellenleiter Mag. Michael Weidinger. „Obwohl wir die persönlichen Beratungen durch die verordnete Schließung von Mitte März bis Mitte Mai komplett einstellen mussten, ist die Gesamt­zahl der Beratungen im ersten Halbjahr um ein Fünftel gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Das zeigt, wie groß der Bedarf nach Beratung per Telefon und E-Mail seit dem Shutdown ist“.

Sehr fordernd waren die Beratungen auch deshalb, weil es eine wochenlange Flut an Gesetzen, Verordnungen und Erlässen gab, die zum Teil mehrmals geändert wurden. „Dabei entstanden zwangsläufig viele Unklarheiten, weil Regelungen der Regierung missverständlich waren und tagelang den Ankündigungen in den Regierungs­pressekonferenzen hinterherhinkten“, berichtet Weidinger.

Arbeitnehmer hatten viele Fragen

Standen zunächst Fragen rund um die Themen „Home-Office“ und Kinder­betreuung während der Schließung von Kindergärten und Schulen im Vordergrund, ging es später verstärkt um Fragen rund um die Kurz­arbeit und deren korrekte Bezahlung, um Sicherheit und mangelnden Gesundheitsschutz am Arbeits­platz (z.B. fehlende Sicherheitsabstände und Schutzmasken) sowie um die rasant steigende Arbeitslosigkeit. Auch die Frage, wer zu einer besonders schützenswerten Risiko­gruppe gehört, hat die Arbeitnehmer/-innen massiv beschäftigt, weil eine klare Definition von Risikogruppen den Ankündigungen der Regierung wochenlang hinterherhinkte.

Zuletzt ging es bei den Anfragen verstärkt um Fragen rund um den Urlaub, etwa um die Frage, ob berufliche Schwierigkeiten drohen, wenn man während eines Auslands­urlaubs an Covid-19 erkrankt oder unter Quarantäne gestellt wird. Auch Beschwerden über den Unwillen von Reiseveranstaltern, bereits erfolgte Zahlungen für zwangsstornierte Reisen rückzuerstatten, gingen häufig in der AK Vöcklabruck ein. Die Betreuung ihrer Kinder, wenn Kinder­gärten und Schulen schließen, ist eine Dauersorge der Beschäftigten, zumal viele genau dafür schon im Frühjahr ihren gesamten Urlaub aufbrauchen mussten. Es ist zu befürchten, dass sich dieses Problem im Herbst noch einmal deutlich verschärfen wird.

Herausforderung gemeistert

Die turbulente Gesetzeslage und die große Zahl an Anfragen hat den Arbeitsalltag der AK-Berater/-innen ordentlich durcheinander­gewirbelt. Dennoch konnten sie die Herausforderungen gut bewältigen und die AK-Mitglieder gewohnt kompetent und dank der zusätzlich eingerichteten Corona-Hotline auch sehr rasch beraten. Entsprechend positiv sind die Reaktionen der Anrufer/-innen: „Unsere Mitglieder waren dankbar, dass ihnen die Arbeiterkammer in der schwierigen Zeit zur Seite gestanden ist und dass sie bei uns kompetente und verlässlich In-formationen bekamen“, berichtet der Bezirks­stellenleiter.

Zwei häufige Fragen in der Beratung während der vergangenen Monate und die Antwort der Arbeiterkammer:

Habe ich Anspruch auf Frei­stellung, wenn die Schule oder der Kinder­garten meines Kindes geschlossen wird?

Wenn die Schule oder der Kindergarten für jene Kinder geöffnet bleibt, deren Eltern dringend einen Betreuungsplatz benötigen, gibt es keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung. Wird keine Betreuungsmöglichkeit angeboten und steht keine andere geeignete Betreuungsperson zur Verfügung, ist das ein berechtigter Dienst­verhinderungsgrund. Die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer muss dann im Ausmaß von jedenfalls einer Woche unter Fortzahlung des Entgelts von der Arbeit freigestellt werden. Alternativ kann zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer/-in eine Sonderbetreuungs­zeit von bis zu 3 Wochen vereinbart werden. In diesem Fall zahlt der Arbeitgeber das regelmäßige Entgelt weiter. Davon wird ein Drittel vom Bund ersetzt. Einen Rechtsanspruch auf Sonder­betreungszeit gibt es allerdings nicht. Kommt keine Vereinbarung zu Stande, kann noch Urlaub, Zeitausgleich oder der Abbau von Gleit­guthaben vereinbart werden.  

Kann der Chef Quarantäne verordnen und die Belegschaft in Zwangsurlaub schicken?

Ein Firmenchef teilte der Belegschaft nach Verkündung des Shutdowns mit, dass ein bestimmter Bereich der Firma eine Woche lang geschlossen bleibt. Und dies, obwohl kein Corona-Verdachts­fall in der Firma vorlag. Für diese Woche würden Alturlaub bzw. Zeitausgleich abgezogen. Ist so etwas erlaubt? Antwort aus rechtlicher Sicht: Der Arbeit­geber kann keine Quarantäne anordnen. In einem solchen Fall sollten sich die Beschäftigten auf jeden Fall ausdrücklich arbeitsbereit erklären. Auch eine An­ordnung über den Verbrauch von Urlaub und Zeitguthaben kann es nur im Rahmen der Corona-Kurzarbeit geben. Wenn der Arbeitgeber der Ansicht ist, dass bestimmte Arbeitnehmer/-innen nicht am Arbeitsplatz erscheinen sollen, kann er sie unter Entgelt­fortzahlung vom Dienst freistellen. Ebenso wäre eine Vereinbarung von „Home-Office“ möglich. 

Wir haben innerhalb kürzester Zeit von persönlicher auf telefonische und E-Mail-Beratung umgestellt und damit durch­gehend ein zuverlässiges Beratungsangebot für unsere Mitglieder sicher­gestellt, das auch intensiv genutzt wurde.

Mag. Michael Weidinger

AK-BEZIRKSSTELLENLEITER

Kontakt

Kontakt

Arbeiterkammer Vöcklabruck

Ferdinand-Öttl-Straße 19
4840 Vöcklabruck
TEL: +43 50 6906 5217
FAX: +43 50 6906 5299
E-MAIL: voecklabruck@akooe.at

Finden Sie uns auf Google Maps

  • © 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0

  • Datenschutz
  • Impressum