AK Steyr half im vergangenen Jahr fast 6.700 Mal
Aktuell sind in Steyr und Steyr-Land 39.543 AK-Mitglieder mit Hauptwohnsitz gemeldet. Viele von ihnen nutzen die Leistungen der Arbeiterkammer. Ob rasche Hilfe bei arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten oder bei Fragen rund um Weiterbildung: Das Beratungsangebot in der AK Steyr findet großen Anklang bei den Mitgliedern. Das zeigt auch die Statistik. Im Jahr 2025 wandten sich Rat- und Hilfesuchende 6.697 Mal an die AK Steyr: in 4.017 Fällen telefonisch, in 2.211 Fällen persönlich (inklusive 48 Bildungsberatungen) und in 469 Fällen per E-Mail.
Mehr als 15 Millionen Euro für AK-Mitglieder
Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen reicht eine Beratung nicht aus. Die AK muss dann bei den Arbeitgebern intervenieren. Außergerichtlich hat die AK Steyr 442.328 Euro an vorenthaltenem Entgelt im Jahr 2025 hereingebracht. Manche Arbeitgeber lassen es aber auf einen Streit vor Gericht ankommen, dort erkämpfte die AK Steyr im vergangenen Jahr für ihre Mitglieder 523.516 Euro. Insgesamt sind das 965.844 Euro.
Besser mit Betriebsrat
Von den insgesamt 234 Arbeitsrechtsfällen stammen 167 und somit 71,3 Prozent aus Betrieben ohne Betriebsrat. Daran erkennt man, wie wichtig eine betriebliche Interessenvertretung für die korrekte Bezahlung der Arbeitnehmer:innen und die Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts ist. Hauptsächliche Gründe dafür waren Probleme mit dem Entgelt (138), Endabrechnungsdifferenzen (28) sowie unbegründete Entlassungen (21).
Pension und Pflegegeld
In 204 Sozialrechtsangelegenheiten erstritt die AK Steyr im vergangenen Jahr 8.853.689 Euro. Dabei ging es überwiegend um die Themen Pension und Pflegegeld. Zusätzlich wurden 2025 für 328 Arbeitnehmer:innen aus 26 insolventen Betrieben in der Stadt Steyr und im Bezirk Steyr-Land 5.746.757 Euro durchgesetzt.
In Summe hat die AK Steyr im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von insgesamt 15.566.290 Euro erreicht. Das zeigt, wie wichtig eine regionale Anlaufstelle ist. Damit alle Mitglieder möglichst einfach zu ihrem Recht kommen, setzt die AK ganz bewusst bei ihren Serviceleistungen auf Wohnortnähe. Sie bietet ihnen die Möglichkeit, sich Rat und Hilfe direkt in ihrer Region zu holen.
AK kämpft um jeden Euro
In ihrem Engagement für ihre Mitglieder macht die Arbeiterkammer keinen Unterschied, ob es sich um große oder kleine Beträge handelt. So erkämpfte die AK Steyr einen Betrag von 87,50 Euro für einen Mann, dem der Lohn für einen Arbeitstag nicht ausbezahlt worden war. Den höchsten Betrag, nämlich 42.800 Euro, erhielt eine Frau, deren offene Ansprüche nach einer Kündigung in der Altersteilzeit falsch berechnet worden waren.
Ein Fall aus dem Arbeitsrecht
Ein 33-Jähriger aus der Stadt Steyr war bei einem Arbeitskräfteüberlasser beschäftigt, der ihn zu einem Industriebetrieb vermittelte. Nach acht Arbeitstagen wurde er krank und ging zum Arzt. Dieser stellte eine Krankschreibung für zwei Tage aus, die der Arbeiter ordnungsgemäß an seinen Arbeitgeber übermittelte. Da die Krankheit anhielt, wurde die Krankschreibung um weitere zwei Tage verlängert. Die Firma teilte dem Mann am letzten Tag des Krankenstandes per WhatsApp mit, dass er am Tag nach dem Krankenstand nicht mehr in die Arbeit kommen müsse. Das wäre rechtlich grundsätzlich möglich, da das Arbeitsverhältnis noch im Probemonat war. Die Firma rechnete jedoch alle Ansprüche nur bis zum letzten tatsächlichen Arbeitstag ab und meldete den Arbeiter rechtswidrig rückwirkend bei der ÖGK ab. Der 33-Jährige ließ sich das nicht gefallen und ging zur AK Steyr. Diese intervenierte und forderte die offenen Ansprüche ein. Die Firma lenkte ein, korrigierte die rechtswidrige ÖGK-Abmeldung und bezahlte die offenen Ansprüche in Höhe von rund 1.500 Euro.
Ein Fall aus dem Sozialrecht
Ein 90-Jähriger aus dem Bezirk Steyr-Land leidet seit längerer Zeit an fortgeschrittener Demenz, chronischem Darmverschluss, Osteoporose sowie Bluthochdruck. Aufgrund seines sich immer weiter verschlechternden Gesundheitszustandes erhöhte die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) mit Bescheid das bereits vorher zuerkannte Pflegegeld der Stufe 1 auf Stufe 3. Nachdem sich der Sohn des Pensionisten an die AK Steyr gewandt hatte, klagte diese beim Sozialgericht Steyr gegen die offensichtlich zu geringe Erhöhung der Pflegegeldstufe. Und siehe da: Das Gericht erkannte dem 90-Jährigen sogar Pflegestufe 6 zu.
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