Alle Hände voll zu tun in der Corona-Zeit: Telefon-Beratungen der AK Gmunden stiegen auf mehr als das Dreifache an
Die Covid-19-Pandemie hat eine weltweite Krise ausgelöst und fordert die Arbeitnehmer/-innen bis heute massiv: Rekordarbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Angst um den Job, Probleme bei der Organisation der Kinderbetreuung, finanzielle Sorgen. All das schlug sich auch in den Beratungszahlen der AK Gmunden nieder: Ab dem Shutdown Mitte März bis Ende Juni wandten sich 3294 Ratsuchende telefonisch an das AK-Team im Bezirk. Das sind mehr als dreimal so viele wie „normal“. Am Spitzentag, dem 16. März 2020, verzeichnete die AK Oberösterreich insgesamt 5.011 Anrufer/-innen. Zum Vergleich: An gewöhnlichen Tagen sind es oberösterreichweit rund 800. Den enormen Andrang bewältigten die AK-Experten/-innen während des Shutdowns im Home-Office.
Zahl der Beratungen deutlich angestiegen
„Wir haben innerhalb kürzester Zeit auf telefonische und E-Mail-Beratung umgestellt und damit durchgehend ein zuverlässiges Beratungsangebot für unsere Mitglieder sichergestellt, das auch intensiv genutzt wurde“, sagt AK-Bezirksstellenleiter Dr. Martin Kamrat. „Insgesamt ist die Zahl der Beratungen im ersten Halbjahr 2020 um 2 Drittel gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Das zeigt, wie groß der Bedarf nach Beratung zu den Veränderungen in der Arbeitswelt durch die Pandemie ist“. Sehr fordernd waren die Beratungen auch deshalb, weil es eine wochenlange Flut an Gesetzen, Verordnungen und Erlässen gab, die zum Teil mehrmals geändert wurden. „Dabei entstanden zwangsläufig viele Unklarheiten, weil Regelungen der Regierung missverständlich waren und tagelang den Ankündigungen in den Regierungspressekonferenzen hinterherhinkten“, berichtet Kamrat.
Themen: Arbeit, Urlaub und Kinderbetreuung
Standen zunächst Fragen rund um die Themen „Home-Office“ und Kinderbetreuung während der Schließung von Kindergärten und Schulen im Vordergrund, ging es später verstärkt um Fragen rund um die Kurzarbeit und deren korrekte Bezahlung, um Sicherheit und mangelnden Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (z.B. fehlende Sicherheitsabstände und Schutzmasken) sowie um die rasant steigende Arbeitslosigkeit.
Auch die Frage, wer zu einer besonders schützenswerten Risikogruppe gehört, hat die Arbeitnehmer/-innen massiv beschäftigt, weil eine klare Definition von Risikogruppen den Ankündigungen der Regierung wochenlang hinterherhinkte. Zuletzt ging es bei den Anfragen verstärkt um Fragen rund um den Urlaub, etwa um die Frage, ob berufliche Schwierigkeiten drohen, wenn man während eines Auslandsurlaubs an Covid-19 erkrankt oder unter Quarantäne gestellt wird. Auch Beschwerden über den Unwillen von Reiseveranstaltern, bereits erfolgte Zahlungen für zwangsstornierte Reisen rückzuerstatten, gingen häufig in der AK Gmunden ein.
Die Betreuung ihrer Kinder, wenn Kindergärten und Schulen schließen, ist eine Dauersorge der Beschäftigten, zumal viele genau dafür schon im Frühjahr ihren gesamten Urlaub aufbrauchen mussten. Es ist zu befürchten, dass sich dieses Problem im Herbst noch einmal deutlich verschärfen wird.
Herausforderungen gemeistert
Die turbulente Gesetzeslage und die große Zahl an Anfragen hat den Arbeitsalltag der AK-Berater/-innen ordentlich durcheinandergewirbelt. Dennoch konnten sie die Herausforderungen gut bewältigen und die AK-Mitglieder gewohnt kompetent und dank der zusätzlich eingerichteten Corona-Hotline auch sehr rasch beraten. Entsprechend positiv sind die Reaktionen der Anrufer/-innen: „Unsere Mitglieder waren dankbar, dass ihnen die Arbeiterkammer in der schwierigen Zeit zur Seite gestanden ist und dass sie bei uns kompetente und verlässlich Informationen bekamen“, berichtet der Bezirksstellenleiter.
Häufige Fragen in der Beratung während der vergangenen Monate und die Antwort der Arbeiterkammer:
Habe ich Anspruch auf Freistellung, wenn die Schule oder der Kindergarten meines Kindes geschlossen wird?
Wenn die Schule oder der Kindergarten für jene Kinder geöffnet bleibt, deren Eltern dringend einen Betreuungsplatz benötigen, gibt es keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung. Wird keine Betreuungsmöglichkeit angeboten und steht keine andere geeignete Betreuungsperson zur Verfügung, ist das ein berechtigter Dienstverhinderungsgrund. Die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer muss dann im Ausmaß von jedenfalls einer Woche unter Fortzahlung des Entgelts von der Arbeit freigestellt werden. Alternativ kann zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer/-in eine Sonderbetreuungszeit von bis zu 3 Wochen vereinbart werden. In diesem Fall zahlt der Arbeitgeber das regelmäßige Entgelt weiter. Davon wird ein Drittel vom Bund ersetzt. Einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit gibt es allerdings nicht. Kommt keine Vereinbarung zu Stande, kann noch Urlaub, Zeitausgleich oder der Abbau von Gleitguthaben vereinbart werden.
Kann der Chef Quarantäne verordnen und die Belegschaft in Zwangsurlaub schicken?
Ein Firmenchef teilte der Belegschaft nach Verkündung des Shutdowns mit, dass ein bestimmter Bereich der Firma eine Woche lang geschlossen bleibt. Und dies, obwohl kein Corona-Verdachtsfall in der Firma vorlag. Für diese Woche würden Alturlaub bzw. Zeitausgleich abgezogen. Ist so etwas erlaubt? Antwort aus rechtlicher Sicht: Der Arbeitgeber kann keine Quarantäne anordnen. In einem solchen Fall sollten sich die Beschäftigten auf jeden Fall ausdrücklich arbeitsbereit erklären. Auch eine Anordnung über den Verbrauch von Urlaub und Zeitguthaben kann es nur im Rahmen der Corona-Kurzarbeit geben. Wenn der Arbeitgeber der Ansicht ist, dass bestimmte Arbeitnehmer/-innen nicht am Arbeitsplatz erscheinen sollen, kann er sie unter Entgeltfortzahlung vom Dienst freistellen. Ebenso wäre eine Vereinbarung von Home-Office möglich.
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