3.500 Euro bei Endabrechnung schuldig geblieben - AK Perg erstritt im ersten Halbjahr fast 1,3 Millionen Euro
„Immer wieder erhalten Beschäftigte nicht das, was ihnen für die geleistete Arbeit rechtlich zusteht. In sehr vielen Fällen verhilft ihnen erst die Arbeiterkammer zu ihrem Geld“, sagt Bezirksstellenleiter Dr. Kurt Punzenberger zur Halbjahresbilanz der AK Perg.
Exakt 274.012 Euro hat sie im ersten Halbjahr 2019 für Mitglieder im Bezirk erkämpft, denen von ihren Arbeitgebern Geld vorenthalten worden war. Dazu kamen noch 995.063 Euro an sozialrechtlichen Ansprüchen.
Ein typischer arbeitsrechtlicher Fall war der einer Frau, die kündigte, aber das Entgelt der Endabrechnung von fast 3.500 Euro nicht erhielt. Der Arbeitgeber meinte, das ausstehende Geld mit der Rückerstattung der Ausbildungskosten gegenrechnen zu können - widerrechtlich.
Die Rechtsberater/-innen der AK-Bezirksstelle Perg haben alle Hände voll zu tun. 1.155 AK-Mitglieder suchten im ersten Halbjahr 2019 bei ihnen telefonisch Rat, 831 kamen mit ihren arbeits- und sozialrechtlichen Problemen zu einem persönlichen Beratungsgespräch.
Ausbildungskosten muss Arbeitgeber zahlen
Ein bezeichnender Fall für den Umgang mancher Arbeitgeber mit ihren Mitarbeitern/-innen war der einer Angestellten aus dem Bezirk. Die Frau kündigte nach knapp 2 Jahren ihr Dienstverhältnis. Bei der Endabrechnung blieben aber fast 3.500 Euro offen. Als die Arbeitnehmerin ihren Chef darauf aufmerksam machte, meinte dieser lapidar, dass er die nicht auszahle, weil er Ausbildungskosten bei Selbstkündigung einbehalten könne, und mit der Forderung gegenrechne.
Der Arbeitgeber akzeptierte schließlich die Rechtsmeinung der AK, verzichtete auf die Refundierung und überwies den offenen Betrag.
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