16.08.2019

3.500 Euro bei End­ab­rech­nung schul­dig ge­blieben - AK Perg er­stritt im ersten Halb­jahr fast 1,3 Millionen Euro

„Immer wieder erhalten Beschäftigte nicht das, was ihnen für die geleistete Arbeit rechtlich zusteht. In sehr vielen Fällen verhilft ihnen erst die Arbeiterkammer zu ihrem Geld“, sagt Bezirksstellenleiter Dr. Kurt Punzenberger zur Halbjahresbilanz der AK Perg.

Exakt 274.012 Euro hat sie im ersten Halbjahr 2019 für Mitglieder im Bezirk erkämpft, denen von ihren Arbeitgebern Geld vorenthalten worden war. Dazu kamen noch 995.063 Euro an sozialrechtlichen Ansprüchen.
Ein typischer arbeitsrechtlicher Fall war der einer Frau, die kündigte, aber das Entgelt der Endabrechnung von fast 3.500 Euro nicht erhielt. Der Arbeitgeber meinte, das ausstehende Geld mit der Rückerstattung der Ausbildungskosten gegenrechnen zu können - widerrechtlich. 

Die Rechtsberater/-innen der AK-Bezirksstelle Perg haben alle Hände voll zu tun. 1.155 AK-Mitglieder suchten im ersten Halbjahr 2019 bei ihnen telefonisch Rat, 831 kamen mit ihren arbeits- und sozialrechtlichen Problemen zu einem persönlichen Beratungsgespräch.

Ausbildungs­kosten muss Arbeit­geber zahlen 

Ein bezeichnender Fall für den Umgang mancher Arbeitgeber mit ihren Mitarbeitern/-innen war der einer Angestellten aus dem Bezirk. Die Frau kündigte nach knapp 2 Jahren ihr Dienstverhältnis. Bei der Endabrechnung blieben aber fast 3.500 Euro offen. Als die Arbeitnehmerin ihren Chef darauf aufmerksam machte, meinte dieser lapidar, dass er die nicht auszahle, weil er Ausbildungskosten bei Selbstkündigung einbehalten könne, und mit der Forderung gegenrechne. 

Die Frau akzeptierte dies nicht und ging zur Arbeiterkammer, die ihr bestätigte, dass diese Vorgangsweise in diesem Fall widerrechtlich war. Denn für die Refundierung der Ausbildungskosten in dieser Branche verlangen der Kollektivvertrag und ein dazu ergangenes OGH-Urteil eine schriftliche Vereinbarung. Diese lag aber nicht vor.

Der Arbeitgeber akzeptierte schließlich die Rechtsmeinung der AK, verzichtete auf die Refundierung und überwies den offenen Betrag. 

Nicht immer wirken Interventionen wie in diesem Fall. 19 Mal musste die AK Perg im ersten Halbjahr 2019 auch Klagen gegen Arbeitgeber einreichen, damit die betroffenen Beschäftigten zum zustehenden Geld kommen - und 30 Mal klagte die Arbeiterkammer sozialrechtliche Ansprüche ein.

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