Arbeiterkammer erkämpfte vor Gericht Rehageld für an Brustkrebs erkrankte 45-Jährige aus dem Bezirk Linz-Land
Einer Frau aus dem Bezirk Linz-Land wurde das Rehageld entzogen. Obwohl sie auch nach der Chemotherapie gesundheitlich schwer angeschlagen war. Die AK klagte. Mit Erfolg.
Bei einer 45-jährigen Frau aus dem Bezirk Linz-Land wurde bei einer Routineuntersuchung Brustkrebs festgestellt. Weil die betroffene Sachbearbeiterin wegen ihrer schweren Erkrankung nicht mehr arbeiten konnte und in ihrem Job karenziert wurde, bekam sie in der Folge Rehageld.
Pensionsversicherungsanstalt streicht Rehageld
Obwohl die Frau nach der Chemotherapie weiterhin am sogenannten Fatigue-Syndrom litt, bei dem der Alltag aufgrund ständiger Müdigkeit und Antriebslosigkeit kaum zu bewältigen ist, wurde ihr mit Ende des Jahres 2022 das Rehageld entzogen. Und das, obwohl die 45-Jährige außerdem mit einer massiven Polyneuropathie, einer Erkrankung des Nervensystems, zu kämpfen hatte.
Auch ein Gutachten, in dem festgestellt wurde, dass sich ihr Gesundheitszustand nicht deutlich gebessert habe, konnte die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) nicht dazu bewegen, der Frau wieder Rehageld zu gewähren.
Ansprüche vor Gericht eingeklagt
In ihrer Verzweiflung suchte sie Hilfe bei der AK, die schließlich eine Klage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht einbrachte. Mit Erfolg. Die Sachbearbeiterin bekommt wieder Rehageld.
„Leider müssen viele unserer Mitglieder um ihre Ansprüche, wie etwa Reha- oder Pflegegeld kämpfen, obwohl sie schwer krank sind und nicht mehr arbeiten können“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl und fügt hinzu: „Der Fall zeigt auch, wie wichtig die Beratung direkt in der Re-gion für unsere Mitglieder ist. Kurze, unkomplizierte Wege sind das Um und Auf.“
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