12.08.2021

Richtungs­weisendes Urteil des Obersten Gerichts­hofes: AK Linz-Land erkämpfte Sonder­zahlung für Leasing­arbeiter

Die AK-Bezirksstelle Linz-Land darf sich über ein richtungsweisendes OGH-Urteil freuen. Auch mit den Beratungs­zahlen im ersten Halbjahr 2021 darf die erst seit 4 Jahren bestehende Bezirksstelle mehr als zufrieden sein. „Unser Angebot wird von den AK-Mitgliedern sehr gut angenommen“, sagt Leiter Bruno Kamraner.

Sonderzahlungen auch für Leasingarbeiter

„Wir haben hier ein richtungsweisendes Urteil für alle zukünftigen gleichgelagerten Fälle erreicht“, ist Bruno Kamraner, der Leiter der AK-Bezirksstelle Linz-Land, zu Recht stolz. Was er damit meint? Nun, ein 35-jähriger Mann aus Traun war rund dreieinhalb Jahre bei einem Personaldienstleister beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis wurde am 16. Oktober 2019 einvernehmlich aufgelöst.

Zu diesem Zeitpunkt befand sich der Leasingarbeiter nach einem Arbeitsunfall bereits seit 6 Tagen im Krankenstand, der auch noch länger andauerte. In solchen Fällen besteht grundsätzlich ein gesetzlicher Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zum Ende des Krankenstandes – auch über das in der einvernehmlichen Auflösung vereinbarte Ende des Dienstverhältnisses hinaus.

Arbeitgeber wollte nicht zahlen

Der Arbeitnehmer suchte Rat bei der AK Linz-Land, die im Jänner 2020 erreichte, dass der Arbeitgeber seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkam und die Entgeltfortzahlung – immerhin rund 2.200 Euro - bis zum Ende des Krankenstandes leistete. Aber die anteiligen Sonderzahlungen für den Zeitraum der Entgeltfortzahlung verweigerte der Arbeitgeber. Nach seiner Rechtsansicht müssten bei einem Anspruch auf Entgeltfortzahlung über das Ende des Dienstverhältnisses hinaus keine anteiligen Sonderzahlungen gewährt werden.

OGH bestätigte AK

Die AK klagte gegen diese Rechtsansicht und das Arbeits- und Sozialgericht entschied zugunsten des Arbeitnehmers. Der Personaldienstleister versuchte, das Urteil durch alle Instanzen zu bekämpfen, was ihm aber nicht gelang. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte die Rechtsansicht der AK. Der Arbeitgeber musste daher dem 35-Jährigen den noch ausstehenden Betrag von rund 560 Euro bezahlen.

Richtungsweisende Entscheidung

„Es geht hier nicht so sehr um die Höhe des erstrittenen Betrages. Vielmehr handelt es sich um eine richtungsweisende Entscheidung des OGH, von der auch andere Leasingarbeiter profitieren“, so Kamraner, der auch mit der Halbjahresbilanz „seiner“ Bezirksstelle zufrieden sein darf. Von Jänner bis Juni 2021 wurden insgesamt 767 persönliche Beratungen erbracht, 489 davon im Arbeitsrecht, 278 im Sozialrecht. Das ist eine Steigerung um 8,2 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres. Darüber hinaus konnte im ersten Halbjahr 2021 den AK-Mitgliedern in Linz-Land mit 2.861 telefonischen Rechtsberatungen geholfen werden. „Durch neue Arbeitsformen wie etwa Home-Office, die während der Krise entstanden sind, werden die Anfragen zu diesen Themen immer mehr“, sagt Kamraner.

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AK-Bezirksstellenleiter Bruno Kamraner - AK Linz-Land
AK-Bezirksstellenleiter Bruno Kamraner - AK Linz-Land © Wolfgang Spitzbart, AK OÖ

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