Dank Hilfe der AK Rohrbach: Pensionist bekam doch noch Abfertigung
Ein Mann aus dem Bezirk Rohrbach war bis zu seiner Pensionierung im November 2024 genau 34 Jahre lang in einem Spinnereibetrieb beschäftigt. Nach so einer langen Beschäftigungsdauer hatte er Anspruch auf eine Abfertigung von 12 Monatsentgelten. Auf der Endabrechnung, die ihm ausgehändigt wurde, war neben dem „normalen“ Lohn auch die ihm zustehende Abfertigung Alt in der Höhe von 30.293 Euro ausgewiesen. Eine Summe, die allerdings nicht auf seinem Konto landete.
Vergeblicher Versuch
Zunächst versuchte der Arbeiter selbst vergeblich beim Arbeitgeber seinen Anspruch geltend zu machen. Erst nach mehreren Monaten ging der Pensionist zur AK Rohrbach und fragte nach, woran es liege könne, dass er seine Abfertigung noch immer nicht erhalten hatte. Die für den Fall zuständige AK-Rechtsexpertin musste daraufhin mehrmals schriftlich und telefonisch bei der Firma intervenieren, ehe die gut 30.000 Euro doch noch ohne Klage überwiesen wurden.
Nicht zu lange warten
„Unser Tipp: Warten Sie nicht so lange wie der Mann aus dem Bezirk Rohrbach. Die Fristen zur Geltendmachung von arbeitsrechtlichen Ansprüchen sind oft kurz. Wenn man sein Recht zu spät einfordert, kann man die Forderung beim Arbeitgeber möglicherweise nicht mehr durchsetzen. Im Falle einer Pensionierung kontrollieren Sie Ihre Endabrechnung am besten gleich, nachdem sie diese erhalten haben und machen Sie Ihre Ansprüche schriftlich beim Arbeitgeber geltend. Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung unserer Rechtsexpert:innen brauchen, können Sie sich jederzeit an eine unserer 14 Bezirksstellen wenden“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
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