AK Grieskirchen half im vergangenen Jahr mehr als 4.209 Mal
Aktuell sind im Bezirk Grieskirchen 28.170 AK-Mitglieder mit Hauptwohnsitz gemeldet. Viele von ihnen nutzen die Leistungen der Arbeiterkammer. Ob rasche Hilfe bei arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten oder bei Fragen rund um Weiterbildung: Das Beratungsangebot in der AK Grieskirchen findet großen Anklang bei den Mitgliedern. Das zeigt auch die Statistik. Im Jahr 2025 wandten sich Rat- und Hilfesuchende 4.209 Mal an die AK Grieskirchen: in 2.650 Fällen telefonisch, in 1.304 Fällen persönlich (inklusive 61 Bildungsberatungen) und in 255 Fällen per E-Mail.
Mehr als fünf Millionen Euro für AK-Mitglieder
Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen reicht eine Beratung nicht aus. Die AK muss dann bei den Arbeitgebern intervenieren. Außergerichtlich hat die AK Grieskirchen 373.160 Euro an vorenthaltenem Entgelt im Jahr 2025 hereingebracht. Manche Arbeitgeber lassen es aber auf einen Streit vor Gericht ankommen. Dort erkämpfte die AK Grieskirchen im vergangenen Jahr für ihre Mitglieder 56.736 Euro. Insgesamt sind das 429.896 Euro.
Von den insgesamt 129 Arbeitsrechtsfällen stammen 119 Fälle und somit 92 Prozent aus Betrieben ohne Betriebsrat. Daran erkennt man, wie wichtig eine betriebliche Interessenvertretung für die korrekte Bezahlung der Arbeitnehmer:innen und die Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts ist.
Hauptsächliche Gründe waren offenes Entgelt bei laufenden Dienstverhältnissen (48), Differenzen bei der Endabrechnung von beendeten Arbeitsverhältnissen (30) sowie unbegründete Entlassungen (16).
In 107 Sozialrechtsangelegenheiten erstritt die AK Grieskirchen im vergangenen Jahr 3.301.964 Euro. Dabei ging es überwiegend um die Themen Pension und Pflegegeld. Zusätzlich wurden 2025 für Arbeitnehmer:innen aus insolventen Betrieben im Bezirk Grieskirchen 1.598.048 Euro durchgesetzt.
In Summe hat die AK Grieskirchen im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von insgesamt 5.329.908 Euro erreicht. Das zeigt, wie wichtig eine regionale Anlaufstelle ist. Damit alle Mitglieder möglichst einfach zu ihrem Recht kommen, setzt die AK ganz bewusst bei ihren Serviceleistungen auf Wohnortnähe. Sie bietet ihnen die Möglichkeit, sich Rat und Hilfe direkt in ihrer Region zu holen.
AK kämpft um jeden Euro
In ihrem Engagement für ihre Mitglieder macht die AK keinen Unterschied, ob es sich um große oder kleine Beträge handelt. So erreichte die AK Grieskirchen etwa einen Betrag von 23 Euro für zwei unbezahlte Stunden in der Probezeit. Den höchsten Betrag, nämlich 25.438 Euro, erhielt ein Arbeitnehmer aufgrund einer unkorrekten Abrechnung nach der Kündigung.
Ein Fall aus dem Arbeitsrecht:
6.336 Euro für unterentlohnten Lehrling erreicht
Ein Metalltechnik-Lehrling aus dem Bezirk Grieskirchen hätte gemäß Kollektivvertrag nach Ende der Lehrzeit bis zur Lehrabschlussprüfung zunächst in Lohngruppe 4 und nach erfolgreichem Prüfungsabschluss in die Lohngruppe 3 eingestuft werden müssen. Dies unterließ allerdings der Arbeitgeber. Die Folge war eine Unterentlohnung des Betroffenen. Zudem wurde ihm ein weiterer Betrag unberechtigt abgezogen. Durch die Intervention der AK erhielt der Lehrling das ihm zustehende Geld nachbezahlt, samt Zinsen insgesamt 6.336 Euro.
Ein Fall aus dem Sozialrecht:
Pflegegeld von Stufe 1 auf 4 erhöht
Das fünfjährige Kind eines AK-Mitglieds aus dem Bezirk Grieskirchen leidet an einem Entwicklungsrückstand und zog sich zudem bei einem Unfall Verbrennungen dritten Grades zu. Eine schmerzhafte Hauttransplantation war daraufhin notwendig. Seither ist das Kind auf einen Rollstuhl angewiesen. Dennoch sah die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) keinen Grund, die Pflegestufe 1 zu erhöhen. Die AK musste für ihr Mitglied vor Gericht gehen, um eine Erhöhung der Pflegestufe zu erreichen. Schlussendlich sprach das Gericht dem betroffenen Kind sogar die Pflegestufe 4 zu.
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