AK setzt sich erfolgreich für schwerkranken Arbeiter ein - Invaliditätspension nach 2 Jahren endlich zuerkannt
Trotz schwerer Erkrankung lehnte die Pensionsversicherungsanstalt im Jahr 2019 die Invaliditätspension für einen Arbeiter ab. Die AK klagte gegen den Bescheid, und nachdem das Gericht ein medizinisches Gutachten eingeholt hatte, lenkte die PVA ein und stimmte einem Vergleich zu. Der Mann erhielt nach 2 Jahren rückwirkend die Invaliditätspension zuerkannt. „Leider müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die oft viele Jahrzehnte fleißig gearbeitet haben, um ihre Invaliditätspension kämpfen nachdem sie schwer erkrankt sind“, weiß AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer aus der langjährigen der AK-Rechtsberatung.
PVA lehnt Antrag ab
Die PVA lehnte im Sommer 2019 den Antrag auf Invaliditätspension eines damals 59-jährigen Kirchdorfer Arbeiters ab. Das Gutachten des PVA-Arztes kam zu dem Schluss, dass keine Invalidität vorliege und auch keine in absehbarer Zeit eintreten werde.
Neues Gutachten eingeholt
Allerdings leidet der Arbeiter an schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufgrund von einer Krebserkrankung. Das Gericht holte nach Klage der Arbeiterkammer ein ärztliches Gutachten ein, das jenem der PVA widersprach. Schließlich stimmte diese, 2 Jahre nachdem der Antrag abgelehnt wurde, einem Vergleich zu: Der Arbeiter erhielt rückwirkend und unbefristet die Invaliditätspension samt einer Nachzahlung. Die PVA musste auch die Verfahrenskosten tragen.
Bescheide überprüfen lassen!
Bezirksstellenleiter Hannes Stockhammer bedauert, dass es 2 Jahre gedauert hat, bis der Mann zu seinem Recht kam. Sein Tipp: „Die Bescheide der PVA von den Expertinnen und Experten prüfen lassen. In vielen Fällen kommt es zu Korrekturen im Sinne der Betroffenen“.
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