Zu kurze Kündigungsfrist: AK Ried erkämpfte Entschädigung und Abfindung für nicht verbrauchten Urlaub
Auch kündigen will gelernt sein. Denn es gibt Regeln und Fristen, an die sich Unternehmen halten müssen, wenn sie Beschäftigte loswerden wollen. Tun sie das nicht, müssen sie mit Post von der AK rechnen. So erging es beispielsweise einem Raststättenbetreiber, der einen Mitarbeiter kündigte, ohne die arbeitsrechtlichen Kündigungsbestimmungen einzuhalten. Mit Hilfe der AK bekam der Arbeitnehmer mehr als 6.000 Euro nachbezahlt.
Mit sofortiger Wirkung freigestellt
Der Arbeitnehmer war fast 5 Jahre als Shopleiter in einem Autobahn-Raststättenbetrieb beschäftigt. Weil ihn der Chef loswerden wollte, kündigte dieser das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen auf. Dabei missachtete er die für das Hotel- und Gastgewerbe festgeschriebene Kündigungsfrist. Zudem stellte der Arbeitgeber den gekündigten Mitarbeiter mit sofortiger Wirkung vom Dienst frei und verlangte von ihm, dass er seinen offenen Urlaub während der Kündigungsfrist aufbrauchen sollte.
Kündigungsfrist falsch berechnet
Eine AK-Rechtsexpertin wies den Arbeitgeber darauf hin, dass die Kündigungsfrist falsch berechnet wurde. Die tatsächliche Kündigungsfrist beträgt 2 Monate, zudem hätte er das Arbeitsverhältnis nur zum 15. oder zum Letzten des Kalendermonats beenden können. Dem Arbeitnehmer empfahl die Rechtsexpertin, sich gegen den angeordneten Urlaubsverbrauch auszusprechen, falls er nicht ohnehin Urlaub machen wollte.
Mehr als 6.000 Euro nachgefordert
Die AK forderte beim Arbeitgeber offenes Gehalt, Sonderzahlungen, Urlaubsersatzleistung für nicht verbrauchten Urlaub und eine Kündigungsentschädigung für die fristwidrige Kündigung ein. Nach der Intervention zahlte der Arbeitgeber vermeintlich anstandslos die offenen Ansprüche nach. Allerdings stellte sich bei der Überprüfung der Zahlung heraus, dass die offenen Urlaubstage nicht bezahlt wurden. Daher musste die AK nochmals intervenieren, um auch den Rest der Nachzahlung einzufordern. In Summe bekam das AK-Mitglied mehr als 6.000 Euro nachbezahlt.
Rechtsberatung in Anspruch nehmen!
„Der Erfolg der Arbeiterkammer für den Beschäftigten ist der Beweis, dass es sich lohnt, eine Rechtsberatung in der AK in Anspruch zu nehmen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. Ob per Mail, telefonisch oder mit Terminvereinbarung direkt im Bezirk, besser einmal zu oft nachgefragt, als auf Ansprüche und Rechte zu verzichten.
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