Im Krankenstand gekündigt: AK Vöcklabruck erkämpft mehr als 16.000 Euro für dreifachen Familienvater
Kurz vor seinem 25-jährigen Dienstjubiläum brach für einen 51-jährigen Schlosser aus dem Bezirk Vöcklabruck die Welt zusammen. Sein Arbeitgeber kündigte ihn, während er sich im Krankenstand befand.
Damit hätte der Mann keinen Sprung mehr auf einen vollen Jahreslohn an Abfertigung geschafft und kein Jubiläumsgeld erhalten. Mit Hilfe der Arbeiterkammer Vöcklabruck kam der Arbeiter zu einer Nachzahlung in Höhe von mehr als 16.000 Euro.
Kündigung 3 Tage vor Weihnachten
Über 24 Jahre lang war ein Mann aus dem Bezirk Vöcklabruck in einem Unternehmen beschäftigt, als ihn sein Arbeitgeber während eines Krankenstandes 3 Tage vor dem Heiligen Abend 2022 per Telefonanruf kündigte. Und das, obwohl sich der Betriebsrat ausdrücklich gegen die Kündigung des 51-jährigen Mitarbeiters ausgesprochen hatte.
Der Betroffene suchte sogar noch das Unternehmen auf, wo ihm die Kündigung auch schriftlich bestätigt wurde. Im Oktober 2023 hätte er sein 25-jähriges Dienstjubiläum gefeiert und somit Anspruch auf ein Jahresgehalt an Abfertigung gehabt.
AK fechtet Kündigung an
Der Schlosser wandte sich an die Arbeiterkammer und ersuchte um eine Kündigungsanfechtung wegen Sozialwidrigkeit. Die AK-Bezirksstelle Vöcklabruck brachte diese auch vor dem zuständigen Arbeits- und Sozialgericht ein.
Die Begründung: Die Kündigung sei sozial ungerechtfertigt, weil es keine betrieblichen Erfordernisse dafür gebe und sich der Arbeitnehmer nie irgendwelcher Pflichtverletzungen schuldig gemacht habe. Zudem sei er auf das Einkommen aus der Arbeit bei der Firma angewiesen, um die Lebenserhaltungskosten für sich und seine Familie mit 3 minderjährigen Kindern zu decken. Bei Verlust des Arbeitsplatzes sei nicht mit einem adäquaten Ersatzarbeitsplatz zu rechnen.
Einigung mit Betriebsrat und Arbeitgeber
Parallel zum laufenden Gerichtsverfahren führte die Arbeiterkammer mit dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber weitere Gespräche. Dabei konnte man sich auf die Auszahlung von drei zusätzlichen Monatsentgelten an Abfertigung sowie des Jubiläumsgeldes einigen. Dank dieser Einigung konnte das Gerichtsverfahren beendet werden und der Mann erhielt 16.315,08 Euro.
„Der Erfolg der Arbeiterkammer für den Schlosser ist der Beweis, dass es sich lohnt, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen und Rat bei der nächstgelegenen AK-Bezirksstelle zu suchen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
Ob per Mail, telefonisch oder mit Terminvereinbarung vor Ort, direkt in der Region – besser einmal zu oft nachgefragt, als auf Ansprüche und Rechte zu verzichten.
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