AK Vöcklabruck erreichte 2025 mehr als 18 Millionen Euro für ihre Mitglieder
Aktuell sind im Bezirk Vöcklabruck 55.082 AK-Mitglieder mit Hauptwohnsitz gemeldet. Viele von ihnen nutzen die Leistungen der Arbeiterkammer. Ob rasche Hilfe bei arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten oder bei Fragen rund um Weiterbildung: Das Beratungsangebot in der AK Vöcklabruck findet großen Anklang bei den Mitgliedern. Das zeigt auch die Statistik. Im Jahr 2025 wandten sich Rat- und Hilfesuchende 7.075 Mal an die AK Vöcklabruck: in 3.853 Fällen telefonisch, in 2.667 Fällen persönlich (inklusive 63 Bildungsberatungen) und in 555 Fällen per E-Mail.
Mehr als 18 Millionen Euro für AK-Mitglieder
Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen reicht eine Beratung nicht aus. Die AK muss dann bei den Arbeitgebern intervenieren. Außergerichtlich hat die AK Vöcklabruck 1.000.321 Euro an vorenthaltenem Entgelt im Jahr 2025 hereingebracht. Manche Arbeitgeber lassen es aber auf einen Streit vor Gericht ankommen. Dort erkämpfte die AK Vöcklabruck im vergangenen Jahr für ihre Mitglieder 591.087 Euro. Insgesamt sind das 1.591.408 Euro.
Von den insgesamt 387 Arbeitsrechtsfällen stammen 338 Fälle und somit 87 Prozent aus Betrieben ohne Betriebsrat. Daran erkennt man, wie wichtig eine betriebliche Interessenvertretung für die korrekte Bezahlung der Arbeitnehmer:innen und die Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts ist.
Hauptsächliche Gründe waren Differenzen bei der Endabrechnung von beendeten Arbeitsverhältnissen und offenes Entgelt bei laufenden Dienstverhältnissen (je 114) sowie unbegründete Entlassungen (34).
In 309 Sozialrechtsangelegenheiten erstritt die AK Vöcklabruck im vergangenen Jahr 7.811.341 Euro. Dabei ging es überwiegend um die Themen Pension und Pflegegeld. Zusätzlich wurden 2025 für 321 Arbeitnehmer:innen aus 36 insolventen Betrieben im Bezirk Vöcklabruck 9.124.161 Euro durchgesetzt.
In Summe hat die AK Vöcklabruck im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von insgesamt 18.526.910 Euro erreicht. Das zeigt, wie wichtig eine regionale Anlaufstelle ist. Damit alle Mitglieder möglichst einfach zu ihrem Recht kommen, setzt die AK ganz bewusst bei ihren Serviceleistungen auf Wohnortnähe. Sie bietet ihnen die Möglichkeit, sich Rat und Hilfe direkt in ihrer Region zu holen.
AK kämpft um jeden Euro
In ihrem Engagement für ihre Mitglieder macht die AK keinen Unterschied, ob es sich um große oder kleine Beträge handelt. So erreichte die AK Vöcklabruck 135 Euro für ein AK-Mitglied, dem in der Probezeit offenes Entgelt vorenthalten wurde. Den höchsten Betrag, 41.414 Euro, erhielt ein Mitglied in Zusammenhang mit seiner Abfertigung alt, nachdem die Arbeiterkammer intervenierte.
Ein Fall aus dem Arbeitsrecht: Arbeitgeber nutzte Spitalsaufenthalt für falschen Abmeldetermin
Ein AK-Mitglied, das bei einem Arbeitskräfteüberlasser beschäftigt war, brach sich bei einem Unfall einen Halswirbel. Tags darauf ging der Beschäftigte in der Früh noch in die Arbeit, teilte dem Arbeitgeber allerdings mit, aufgrund der Schmerzen das Krankenhaus aufzusuchen. Der Arbeitskräfteüberlasser schickte daraufhin einen Mitarbeiter ins Krankenhaus, der dort den Mann veranlasste, die einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses zu unterschreiben. Diese war allerdings vom Arbeitgeber auf zwei Tage vor dem Unfall rückdatiert worden. Die Abmeldung langte tatsächlich in dieser Form wenige Tage später bei der ÖGK ein. Der Betroffene erfuhr erst Wochen später von der unkorrekten Abmeldung und kontaktierte die AK. Nach Intervention der AK wurde schließlich die Entgeltfortzahlung in voller Höhe von 5.520 Euro geleistet.
Ein Fall aus dem Sozialrecht: Pflegestufe 3 statt Pflegestufe 2 für krebskrankes Kind
Das elfjährige Kind eines AK-Mitglieds erkrankte an Krebs und erhielt die Pflegegeldeinstufung 3. Im Lauf der Krankheit wurde eine Operation notwendig, bei der es zum Herzstillstand kam. Obwohl eine Chemotherapie folgte und ein Entwicklungsrückstand festgestellt worden war, reduzierte die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) nach einer Neubegutachtung das Pflegegeld auf Stufe 2. Die AK ging vor Gericht, das schlussendlich auch weiterhin die Pflegestufe 3 zusprach. Die entstandene Differenz zwischen Pflegegeld der Stufe 2 und jenem der Stufe 3 musste von der PVA zehn Monate rückwirkend nachbezahlt werden.
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