07.08.2025

Nach Kündigung Lohn und Urlaub abgezogen: AK Linz-Land erkämpfte Nachzahlung für einen Installateur

Nachdem er sein Arbeitsverhältnis gekündigt hatte, staunte ein Installateur aus dem Bezirk Linz-Land nicht schlecht: Sein früherer Arbeitgeber hatte ihm von insgesamt vier Monatslöhnen jeweils 150 Euro sowie 350 Euro für zu viel konsumierten Urlaub abgezogen. Zudem war er ihm Sonderzahlungen und Überstundenentgelt schuldig geblieben. Die AK ging für ihr Mitglied vor Gericht. 

Zwei Jahre bei der Firma

Der Installateur war etwas mehr als zwei Jahre bei einer Firma beschäftigt. Nachdem er gekündigt hatte, zog ihm sein früherer Chef vier Mal 150 Euro vom Lohn und 350 für zu viel konsumierten Urlaub ab – Letzteres ist bei einer Arbeitnehmerkündigung unzulässig. Zudem wurden die aliquoten Sonderzahlungen für das laufende Jahr und Zeitguthaben im Ausmaß von 95 Stunden nicht ausbezahlt. 

Keine Reaktion

Die AK forderte die Ansprüche schriftlich beim Arbeitgeber ein. Dieser zeigte keine Reaktion. Darum musste die AK eine Klage für das Mitglied beim Arbeits- und Sozialgericht einbringen. Dort behauptete der Arbeitgeber, er habe sich zu viel ausbezahlte Zulagen zurückgeholt. Tatsächlich hatte der Arbeitnehmer aber immer nur den kollektivvertraglichen Mindestlohn erhalten. Daher sprach das Gericht dem Installateur alle eingeklagten Ansprüche zu. Der Arbeitgeber musste ihm rund 3.800 Euro nachbezahlen. 

Besser nachfragen

„Der Erfolg der Arbeiterkammer für den Installateur ist der Beweis, dass es sich lohnt, eine Rechtsberatung in der AK in Anspruch zu nehmen und seine Lohn- oder Gehaltsabrechnungen kontrollieren zu lassen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. Ob per Mail, telefonisch oder mit Terminvereinbarung in Linz oder einer der 14 Bezirksstellen: „Besser einmal zu oft nachgefragt, als auf Ansprüche und Rechte zu verzichten“, so der AK-Präsident.

Der Erfolg der Arbeiterkammer für den Installateur ist der Beweis, dass es sich lohnt, eine Rechtsberatung in der AK in Anspruch zu nehmen.

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