Arbeiterkammer Linz-Land kämpfte bis zum Obersten Gerichtshof: Mutter bekam nach eineinhalb Jahren Rechtsstreit 5.720 Euro

Hartnäckigkeit zahlt sich aus: Überzeugt vom Rechtsanspruch einer Mutter auf Wochengeld erkämpften die Rechtsschützer/-innen der AK Linz-Land 5.720 Euro. Allerdings musste die Paschingerin fast eineinhalb Jahre warten, um zu ihrem Recht und ihrem Geld zu kommen. Denn es brauchte 3 Instanzen und ein Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH), um Rechtssicherheit zu schaffen.

Frau war auf Arbeitssuche

4 Jahre lang war die Frau in Tirol beschäftigt, ehe sie im August 2016 zu ihrem Mann nach Oberösterreich übersiedelte und sich auf Arbeitssuche begab. Dadurch erhielt sie eine entsprechende Arbeitslosenunterstützung durch das AMS. Als die Frau schwanger wurde, schrieb ihre Ärztin sie krank. In weiterer Folge bezog die Paschingerin Krankengeld.

Nach ihrer Genesung nahm sie zwar die Arbeitssuche wieder auf, doch es fand sich keine Firma, die die schwangere Frau einstellte. Nachdem ihr Anspruch auf Arbeitslosengeldbezug ausgelaufen war, erhielt sie auch keine Notstandshilfe, weil zum damaligen Zeitpunkt noch die Anrechnung des Partnereinkommens galt. Letztlich staunte die Frau nicht schlecht, als zudem die Gebietskrankenkasse wegen angeblich fehlender Pflichtversicherungszeiten ihren Antrag auf Wochengeld während des Mutterschutzes ablehnte. 

Die Begründung: Die Frau hätte die Pflichtversicherung selbstverschuldet beendet, weil sie dem AMS zu spät gemeldet hätte, dass sie wieder gesund sei. Dadurch bestünde kein Anspruch auf Wochengeld.

Erfolg nach 3 Instanzen

Das Wochengeld ersetzt das sonstige Einkommen, denn während der jeweils 8 Wochen vor und nach der Geburt besteht absolutes Beschäftigungsverbot. Die Frau war somit ausschließlich auf ihren Mann angewiesen, ihr Leben mitzufinanzieren. Sie setzte sich mit der AK Linz-Land in Verbindung, die für sie den Rechtsschutz übernahm. Nach mehreren Verhandlungen, die sich über 3 Instanzen und über eineinhalb Jahre hinzogen, erkannte schlussendlich der Oberste Gerichtshof (OGH) ihren Anspruch auf Wochengeld an. 

Laut OGH können eine Dienstnehmerkündigung, eine Entlassung, der unberechtigte vorzeitige Austritt oder die einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses die Pflichtversicherung beenden und somit den Anspruch auf Wochengeld ausschließen. Allerdings sei eine lediglich verspätete Gesundmeldung beim AMS, die zwar zum Verlust des AMS-Bezuges während des Säumniszeitraumes führt, kein schuldhaftes Beenden der Pflichtversicherung. Der Anspruch auf Wochengeld sei also weiterhin gegeben. Über die Höhe musste allerdings wieder das erstinstanzliche Gericht entscheiden. Auch das kostete wieder Wochen, ehe fast 2 Jahre nach der Geburt des Kindes das Geld schlussendlich auf dem Konto der Mutter landete.

Geichtsverfahren: Wer kann sich das leisten?

„Unser AK-Mitglied ist nur durch die Unterstützung und Rechtsschutzübernahme der AK zu ihrem Recht gekommen. Einen derart langen Prozess können sich die meisten normalerweise finanziell gar nicht leisten. Auch die nervliche Belastung eines solchen Verfahrens ist - gerade für eine Jungmutter - beträchtlich und schreckt Betroffene oft ab, vor Gericht zu gehen. Umso erfreulicher ist es, dass uns dieser Präzedenzfall gelungen ist“, sagt der Bezirksstellenleiter der AK Linz-Land, Bruno Kamraner. 

Fast 3.000 Beratungen in 6 Monaten

Kamraner kann auch auf eine stolze Zwischenbilanz 2019 zurückblicken. Die AK Linz-Land hat im ersten Halbjahr für ihre Mitglieder in Arbeits- und Sozialrechtsfällen bereits mehr als 1,5 Millionen Euro erkämpft und fast 3.000 Rechtsberatungen durchgeführt.

Einen derart langen Prozess können sich die meisten Arbeitnehmer gar nicht leisten. Da ist es gut, dass die AK den Beschäftigten zu ihrem Recht verhilft. Es ist erfreulich, dass uns dieser Präzedenzfall gelungen ist.

Bruno Kamramer

Leiter der AK-Bezirksstelle Linz-Land

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